„Aufgewertete Gebiete“
Albrecht Plangger begrüßt das neue Berggesetz: Damit werde der Landflucht und der hydrogeologischen Verwahrlosung entgegengewirkt.
Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch den Gesetzestext zur Unterstützung und Aufwertung von Gemeinden unter 5.000 Einwohnern in Berg- und Randgebieten gutgeheißen.
Für Südtirol sind im verabschiedeten Gesetzestext 65-2284-A vor allem Bestimmungen zur vorrangigen Breitband-Finanzierung, dem vereinfachten Erwerb von leer stehenden Staatsgebäuden (ANAS, Eisenbahn usw.) und Maßnahmen gegen die Verwahrlosung von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden bzw. die Möglichkeit, Postdienste an Private (z.B. Lebensmittelgeschäft) zu vergeben, interessant.
Ursprünglich war das Gesetz als sogenanntes „Berggesetz“ gedacht und sollte dem Art. 44 der Verfassung (la legge dispone provvedimenti a favore delle zone montane) eine konkrete Umsetzung geben.
„Dieses Gesetz betrifft nun 5.500 von über 8.000 Gemeinden und soll zwischen 2017 und 2023 rund 100 Millionen Euro diesen Gemeinden zuführen. Hierzu wurde ein spezifischer Fond eingerichtet, welcher zentral beim Ministerratspräsidium angesiedelt ist“, so SVP-Kammerabgeordneter Albrecht Plangger, der im Namen seiner SVP-Kollegen die Stimmabgabeerklärung in der Aula gehalten hat. „Zwar wird man mit 10 bis 15 Millionen Euro die Strukturprobleme im Berggebiet nicht beheben können, aber findige Bürgermeister werden sich das eine oder andere Projekt zu finanzieren wissen“, ist Plangger überzeugt.
SVP-Parlamentarier Plangger sieht im Gesetzestext für das leider arg vernachlässigte Berggebiet in Italien eine Anerkennung gerade für diese Territorien und insbesondere eine Bewusstseinsbildung:
„Diese Gebiete müssen unbedingt aufgewertet werden, um der Landflucht und der hydrogeologischen Verwahrlosung entgegenzuwirken. Südtirol bildet diesbezüglich italienweit bereits eine „leuchtende“ Ausnahme, denn anders als im restlichen Staatsgebiet haben wir bereits in der Vergangenheit Maßnahmen erlassen, um eine Bergflucht in Südtirol zu unterbinden. Es besteht aber immer noch höchster Handlungsbedarf“, betont Albrecht Plangger im Namen der SVP-Kammerabgeordneten Daniel Alfreider, Renate Gebhard, Manfred Schullian und Mauro Ottobre.
Plangger hat zudem mittels Tagesordnungspunkt die Regierung aufgefordert, Maßnahmen für klare Eigentumsverhältnisse bei land- und forstwirtschaftlichen Gütern im Berggebiet zu sorgen. „Der Steuerdruck bei Grundveräußerungen zwischen Privaten und interessierten Nebenerwerbsbauern bzw. Erbschaftsregelungen ist viel zu hoch“, so der SVP-Kammerabgeordnete. Für Grundflächen unter 5.000 qm und einem Wert von unter 5.000 Euro sollten Steuererleichterungen beim An- und Verkauf, Privaturkunden ohne Notar bzw. Unterschriftsbeglaubigungen beim Gemeindesekretär oder Grundbuchsführern vorgesehen werden.
„Klare Eigentumsverhältnisse sind eine wirksame Methode gegen die Verwahrlosung von Kulturgrund“, erklärt Albrecht Plangger, dessen Tagesordnungspunkt als „Empfehlung“ von der Regierung angenommen wurde.
Nun gilt es, diese „Empfehlung“ der SVP-Kammerabgeordneten im anstehenden Stabilitätsgesetz 2017 unterzubringen.
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