Streit um Falcon
Die Opposition fordert die Abberufung des Rechtsexperten in der Renten-Causa, Giandomenico Falcon. Warum LH Arno Kompatscher am Anwalt der Region festhält.
Von Matthias Kofler
Giandomenico Falcon gerät ins Kreuzfeuer der Kritik. „Ist der Anwalt zu teuer? Soll man ihn auswechseln“, schreibt der Oppositionelle Claudio Civettini in einer Anfrage an den Präsidenten der Region, Arno Kompatscher.
Der Hintergrund: Im Juli hat die Region im Rechtsstreit gegen die Altmandatare eine folgenschwere Niederlage erlitten. Das Kassationsgericht urteilte, dass in der Leibrenten-Causa nicht, wie die Region beteuerte, der Rechnungshof zuständig sei, sondern das Landesgericht.
Im Urteil wird erklärt, dass die Unterscheidung zwischen Leibrenten und Renten „e/n bereits von der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und dieses Gerichtes anerkannter Tatbestand ist“. „Das Urteil widerlegt somit die Thesen des Regionalrates und der Region Trentino-Südtirol, die sich zwecks Erklärung der Zuständigkeit des Rechnungshofes in den Streit eingelassen hatten“, schlussfolgert Claudio Civettini.
Es sei „äußerst unwahrscheinlich, dass ein so geschätzter Anwälte wie Professor Giandomenico Falcon, der angeblich mehr als 300 Fälle vor dem Verfassungsgerichtshof in Rechtsverfahren zwischen dem Staat und den Regionen sowie dem Staat und der Provinz Trient ausgetragen haben soll, nicht wusste, was selbst ein einfacher Student im 2. Jahr Jurastudium hätte voraussagen sollen“. Civettini erinnert auch daran, dass die Region ihren beiden Anwälten Giandomenico Falcon und Fabio Corvaja „beträchtliche Summen“ ausbezahlt habe bzw. noch auszahlen werden. Im Raum steht ein Betrag im höheren fünfstelligen Bereich, den allein Falcon erhalten haben soll. „Sollte vielleicht nicht in Erwägung gezogen werden, aufgrund der negativen, von den Anwälten erzielten Ergebnisse den ihnen erteilten Auftrag zu widerrufen und andere Anwälte mit der Verteidigung des Regionalrats und der Region zu betrauen?“, schreibt Civettini in seiner Anfrage.
Arno Kompatscher stellt sich im Antwortschreiben klar hinter „seine“ Anwälte. Es gebe „keinen Grund, den beiden Anwälten den Verteidigungsauftrag zu erzielen“. Die Region habe dank der beiden Verteidiger im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgerichtshof von Trient und dem Staatsrat sowie mit außerordentlicher Beschwerde vor dem Präsidenten der Republik „positive Ergebnisse“ erzielt, so der Landeshauptmann. Die Verteidiger hätten das Verfahren vor dem Kassationsgericht „aus technischer Hinsicht betreut“ und dem Umstand Rechnung getragen, „dass die vorherrschende Meinung der Rechtsprechung jene ist, dass eine Urteilsfindung auf dem Sachgebiet der Leibrenten dem Rechnungshof zusteht.“ Das jüngst erlassene negative Urteil des Kassationsgerichtshofes habe einzig und allein bewirkt, dass die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit geklärt wurde, wobei auf den Inhalt des Rechtsstreites nicht eingegangen worden sei, verteidigt Kompatscher seine Anwälte.
Das sich der Landeshauptmann für Falcon stark macht, hat aber noch einen weiteren Grund: Es handelt sich bei dem Trentiner Rechtsexperten nämlich um dieselbe Person, die auch das Gutachten zu den Gehältern der Regierungsmitglieder erarbeitet hat. Anders als das Caia-Gutachten des Landtags kommt das Falcon-Gutachten der Autonomiegruppe im Senat zum Schluss, dass Südtirol die Gehälter nicht an die staatliche Obergrenze anpassen muss.
Es wäre überraschend, wenn sich die Regierung von einem Experten mit dieser Rechtsmeinung verabschieden würde.
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