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Der Stalker von Montiggl

stalking stalkerEin ehemaliger Angestellter eines Gastbetriebs am Montiggler See ist am Landesgericht in Bozen wegen Stalkings verurteilt worden.

von Thomas Vikoler

Eine SMS ist ein probates Beweismittel in Strafprozessen, was von Tätern zumeist nicht bedacht wird. Und so ist die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bozen gegen einen 45-jährigen Mann aus Foggia voll mit Zitaten aus SMS-Sendungen, die er an seinen früheren Arbeitgeber schickte.

Digitale Botschaften mit eher unschönem Inhalt: Einmal drohte der Angeklagte damit, dem Sohn die Beine abzuschneiden, einmal nannte er die frühere Chefin eine „Ziege“.

Der vermeintliche Anlass für das SMS-Dauerfeuer im August 2014:

Der Arbeitgeber, der Inhaber eines Gastbetriebs am Montiggler See in der Gemeine Eppan, hatte den Mann aus Apulien kurzerhand entlassen und den Lohn der letzten 15 Arbeitstage einbehalten.

Der angebliche Grund für die Entlassung: Der Angestellte war ohne Ankündigung nicht mehr regelmäßig an seinem Arbeitsplatz erschienen.

Der Entlassene wandte sich an die Gewerkschaften, um den Lohn der letzten 15 Arbeitstage einzufordern. Und begann gleichzeitig mit seinem SMS-Dauerfeuer, das die Familie des Gastwirts, wie dieser in seiner Anzeige zu Protokoll gab, dauerhaft in Angst und Schrecken versetzte.

Nach der Anzeige folgten weitere einschüchternde digitale Sendungen.

Alles Beweismittel in dem Strafprozess, der am Dienstag am Bozner Landesgericht abgeschlossen wurde. Der Mann aus Foggia, S.D.T., wurde von Richtern Carla Scheidle zu einer Haftstrafe von einem Jahr wegen Stalkings verurteilt.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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