Die Mordermittlung
Die Staatsanwaltschaft Bozen hat zum Tod von Reinhold Volgger am 5. September formell wegen Mordes – mit bedingtem Vorsatz – eingeleitet. Unter Verdacht steht ein Mann, der dem 42-Jährigen aus Terenten am Abend zuvor einen Fausthieb verpasst hatte.
Von Thomas Vikoler
Am vergangenen Samstag fand in Terenten eine späte Beerdigung statt.
Zu Grabe getragen wurde ein Mann, der am 5. September tot in seinem, vor einem Gasthaus geparkten Auto aufgefunden worden war. Aus seinem Ohr war Blut ausgetreten. Das regte bei den Carabinieri den Verdacht, dass der Mann, es handelt sich um den 42-jährigen Reinhold Volgger aus Terenten, einer Gewalttat zum Opfer gefallen war.
Der Kellner des Gasthauses sagte später allerdings aus, er habe den Mann sturzbetrunken zu seinem Auto begleitet. Er, Volgger, habe erklärt, sich dort ausruhen zu wollen. Der zweite, nach dem Auffinden der Leiche plausiblere Verdacht: Der Mann könnte in der Nähe des Gasthauses gestürzt und sich dabei verletzt haben.
Inzwischen, nach der vom Bozner Pathologen Guido Mazzoleni durchgeführten Autopsie im Bozner Spital, steht fest: Volgger ist infolge einer schweren Verletzung am Hinterkopf verstorben. Die Autopsie wurde im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens durchgeführt, denn der erste Verdacht hat neue Nahrung erhalten. Der ermittelnde Staatsanwalt Axel Bisignano hat formell eine Ermittlung wegen Mordes eingeleitet. Genauer: Wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz. Ein Profil, das immer dann bemüht wird, wenn die Wirkungen einer Tat über das Beabsichtigte weit hinausgehen.
Im konkreten Fall ist es ein Faustschlag, dessen Folgen zum Tod von Reinhold Volgger geführt haben könnten.
Unter formellem Tatverdacht steht jener Mann, der dem Mann aus Terenten laut eigener Aussage gegenüber den Carabinieri den Faustschlag versetzt hat. Es handelt sich um einen Arbeiter aus Moldawien, der sich inzwischen einen Anwalt genommen hat. Die Autopsie zum Beweissicherungsverfahren wurde in Anwesenheit eines Fachgutachters der Verteidigung durchgeführt.
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