„Keine Belastung“
Der Landtag nimmt Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Bereich der Arbeitssicherheit vor. Damit sollen die Unternehmen gestärkt werden.
Der Ersetzungsantrag von Landesrätin Martha Stocker zum Begehrensantrag der Landtagsabgeordneten Pöder und Artioli ist auf bürokratische Erleichterungen bei den Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit ausgerichtet. Entbürokratisierung und Europäisierung sind die großen Ziele. Der Antrag wurde vom Südtiroler Landtag mit großer Mehrheit angenommen.
Arbeitsschutz sollte als Mehrwert zu verstehen sein und nicht als reine Erfüllung von formellen Auflagen. „Deshalb wenden wir uns mit unseren Forderungen an die italienische Regierung, die hierfür zuständig ist“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzender Dieter Steger und verweist auf den Ersetzungsantrag, den die zuständige Landesrätin Martha Stocker dem Südtiroler Landtag vorgelegt hat.
Basierend auf einen Begehrensantrag der Abgeordneten Pöder und Artioli setzt Stocker mit ihrem Antrag auf Europäisierung, Entbürokratisierung und Erleichterung. „Ziel ist es, vor allem unsere heimischen Betriebe zu entlasten“, erklärt Steger.
Alle Regelungen, die über die europäischen Richtlinien hinausgehen, müssen abgeschafft werden. „So sollten zum Beispiel die Bestimmungen zu den Arbeitszeiten der Minderjährigen an die allgemeine Arbeitszeitregelung angepasst werden. Bisher eine Hürde, die unsere Unternehmen immer wieder in organisatorische Bedrängnis brachte“.
Auch fordert Stocker im Ersetzungsantrag die Übernahme der europäischen Richtlinien in das eigene Rechtssystem, ohne – wie es vielfach in Italien geschehen ist – diese strenger auszulegen, als notwendig.
„Darüber hinaus fordern wir die Einhaltung der europäischen Standards auch bei Strafen und Sanktionen. Die meisten Staaten behandeln Übertretungen als Verwaltungsstrafen – in Italien hingegen fallen sie vielfach unter das Strafrecht. Das ist dringend abzuändern“, betont der SVP-Fraktionsvorsitzende und meint: „Die formellen Auflagen müssen grundsätzlich reduziert werden – Arbeitssicherheit darf keine Belastung sein“.
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