Neuer Landesschulrat
Die Landesregierung hat auf Vorschlag der drei Schullandesräte den neuen Landesschulrat ernannt. Das Gremium bleibt bis zum Schuljahr 2019/20 im Amt.
Der Landesschulrat wird jeweils für eine Amtsdauer von vier Schuljahren gewählt und ist ein Beratungsorgan des Landes für den Bereich der Kindergärten sowie der Grund- und Sekundarschulen. Nach den Neuwahlen, die noch vor Ablauf des Schuljahres 2015/16 stattgefunden haben, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung die neuen Mitglieder für den Vierjahreszeitraum 2016/2017 – 2019/2020 ernannt.
Der Landesschulrat tritt in Plenarsitzung zur Behandlung von Sachbereichen zusammen, die allen Schulen gemeinsam sind. Immer dann, wenn er Befugnisse auszuüben und Sachbereiche zu überprüfen hat, die die Schule einer einzelnen Sprachgruppe oder deren Bedienstete betreffen, dann tritt er in Abteilungen zusammen, die den Schulen der drei Sprachgruppen entsprechen.
Der neue Landesschulrat setzt sich wie folgt zusammen:
7 Vertreter der Kategorie der Inspektoren und Direktoren: Engl Gabriella, Falkensteiner Sigrun, Kofler Christoph, Sporer Werner, Lorenzi Paolo, Viola Sarah und Ploner Edith
27 Vertreter der Kategorie des Lehrpersonals: Bruccoleri Francesco, Buratti Christoph, Burger Beatrix, Eisenstecken Petra, Ellemunt Sonja, Gartner Maximilian, Giuntini Sabine, Hofer Angelika, Kainz Hubert, Kofler Marta Veronika, Olivo Cristian, Pirhofer Peter, Seeber Christoph, Spada Alessandra, Stauder Anita, Thomaser Georg, Überbacher Rita, Waschgler Vera, Califano Donatella, Fidenti Stefano, Fraternali Sandro, Grassiccia Rita, Masé Daniele, Nock Petra, Dejaco Ingeborg, Pescosta Walter, Senoner Rosmarie
1 Vertreter der Kategorie des Personals für die Erziehung und Betreuung der Schüler und Schülerinnen mit Behinderung: Strickner Elke
1 Vertreter der Kategorie des Verwaltungspersonals: Cont Petra
7 Vertreter der Kategorie der Eltern: Goller Heidrun, Messner Rudolf, Pezzei Ivo, Pschierer Katrin, Farina Roberto, Matala Pareskevi, Peristi Ivana
5 Vertreter der Kategorie der Schüler und Schülerinnen: Achilles Marion, Baumgartner Sophie, Ebensperger Max, Acinapura Elena, Glück Diego
1 Vertreter der Religionslehrpersonen: Heiss Werner
1 Vertreter der Berufsschullehrpersonen: Stürz Elisabeth
2 Vertreter der Gemeinden: Pamer Rosmarie, Chiaramonte Maria Rita
2 Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitswelt: Kustatscher Irene, Vogliotti Sivia
1 Vertreter der Lehrpersonen der gleichgestellten Schulen: Falkensteiner Dagmar
1 Vertreter der Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Bozen: Summerer Kolis
1 Vertreter der Südtiroler Heime: Torggler Heinz
All diese Mitglieder sind sowohl im Plenum, als auch in den Abteilungen für die jeweilige Sprachgruppe vertreten. Um eine angemessene Vertretung aller Kategorien bzw. Sachbereiche innerhalb der einzelnen Abteilungen zu gewährleisten, hat die Landesregierung für die italienische und ladinische Abteilung zusätzlich noch weitere Mitglieder ernannt, die sind somit nicht Mitglieder des Plenums sind. Es handelt sich dabei um:
für die italienische Abteilung: Carpino Mariangela (Kategorie der Lehrpersonen), Lorenzi Roberto (Kategorie des Personals für die Erziehung und Betreuung der Schüler und Schülerinnen mit Behinderung, Bertolini Luca (Kategorie der Religionslehrpersonen), Perego Carlo Salvatore (Kategorie der Berufsschullehrpersonen), De Notarpietro Sabrina (Kategorie der Lehrpersonen der gleichgestellten Schulen), Lupoli Nicola (Vertreter der Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Bozen), Andriolli Tiziano (Vertreter der Südtiroler Heime)
für die ladinische Abteilung: Niederegger Senoner Verena (Kategorie der Religionslehrpersonen), Lantschner Silvia (Kategorie der Berufsschullehrpersonen), Videsott Heinrich (Vertreter der Gemeinden), Videsott Paul (Vertreter der Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Bozen), Tardivo Andrea (Vertreter der Südtiroler Heime).
Der Landesschulrat verfügt über eine Reihe von Befugnissen. Unter anderem erteilt er Gutachten über die Errichtung und Auflassung von Schulen und über die Entwicklungs- und die territorialen Verteilungspläne der schulischen Einrichtungen, über die allgemeinen Bildungsziele des Landesschulsystems, über die Lehrpläne und Stundentafeln, über die Lehrgegenstände und deren Zusammenfassung in Fächergruppen, über die Abschlusszeugnisse und -diplome, über die Förderung von Schulversuchen, über didaktische Neuerungen, über den Schulkalender sowie über die Anleitungen zur erzieherischen Tätigkeit in den Kindergärten. Weiters erstellt er die Richtlinien für die Koordinierung der Dienste für Schul- und Berufsberatung, des schulärztlichen Dienstes, der Dienste für psychologische und pädagogische Fürsorge sowie für die schulische Integration von behinderten und benachteiligten Schülern. Außerdem steht es dem Landesschulrat zu, Gutachten über den Jahresplan für den Schulsport sowie Gutachten auf Anfragen von Organen und Ämtern der Landesverwaltung, von Mitbestimmungsgremien der Schulen und des Nationalen italienischen olympischen Komitees (C.O.N.I.) abzugeben.
„Die Ernennung des Gremiums ist eine Pflichtübung, zumal das Mandat des bisherigen Landesschulrates verfallen ist“, betonte Landeshauptmannstellvertreter Christian Tommasini bei der heutigen Pressekonferenz nach der Landesregierung. Er verwies darauf, dass die Landesregierung die Schulgremien neu gestalten wolle und an einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeite.
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