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Forderung auf Schadenersatz

lkw Lastwagen Stau  Foto Leonhard  AngererNach der 3-Milliarden-Strafe der EU-Kommission gegen fünf Lkw-Hersteller: Auf Schadenersatz klagen oder nicht? Der eine lokale Verband geht in die Offensive, der andere bremst.

von Heinrich Schwarz

Ende Juli hat die EU-Kommission eine Rekordstrafe gegen fünf Lkw-Hersteller verhängt: 2,93 Milliarden Euro. MAN, Daimler, DAF, Volvo/Renault und Iveco haben gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Sie hatten ab 1997 über 14 Jahre hinweg Verkaufspreise für Lkw abgesprochen und die mit der Einhaltung der strengen Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter Form weitergegeben, erklärte die EU-Kommission.

Laut EU-Kommission können alle Personen und Unternehmen, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, auf Schadenersatz klagen. Die Südtiroler Vereinigung der Handwerker und Kleinunternehmer (CNA-SHV), die hauptsächlich italienische Mitglieder betreut, bereitet bereits eine Sammelklage vor.

Laut dem Verantwortlichen für den Transportsektor im regionalen CNA-SHV, Piero Cavallaro, handelt es sich um eine der ersten Initiativen in ganz Europa und um die erste in Italien. Bisher hätten sich zehn Betriebe bereiterklärt, sich an der Sammelklage zu beteiligen.

Die Höhe des möglichen Schadenersatzes könne man noch nicht quantifizieren – auch weil das Urteil der EU-Kommission noch nicht vollständig veröffentlicht worden sei. Der CNA-SHV geht aber von durchschnittlich 20 Prozent des Kaufpreises der betroffenen Lkw aus.

Und was machen die Südtiroler Transportunternehmer, die vom Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh) vertreten werden?

„Wir haben uns über die EU-Kommission informiert und waren mit den Transportverbänden in Österreich, Deutschland und der Schweiz in Kontakt. Die ganze Sache ist sehr mit Vorsicht zu genießen, weil die Hersteller auch nicht auf der ‚Brennsuppen dahergeschwommen’ sind, sondern mit Schadenersatzklagen gerechnet haben“, erklärt der Obmann der Frächter im lvh, Elmar Morandell.

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