Die Intransparenz-Offensive
Börsennotierte Unternehmen müssen künftig ihre Treugeber nicht mehr offenlegen. Für die Opposition ist die Geheimhaltung unerklärlich.
Von Matthias Kofler
Die Landesregierung will die Offenlegungspflicht für Börsenunternehmen kippen. Dies sieht ein Artikel des 33 Seiten starken Omnibus-Gesetzes vor, das derzeit im Landtag behandelt wird.
Die bisher im Gesetz vorgesehene Pflicht für Treuhandgesellschaften, ihre Treugeber oder „Hinterleute“ offenzulegen, wenn sie beispielsweise um Stromerzeugungskonzessionen in Südtirol ansuchen, wird für große Unternehmen, die an der Börse notiert sind, aus dem Gesetz gestrichen. Diese Aufgabe soll von nun an ausschließlich die staatliche Börsenaufsichtsbehörde durchführen. Nachdem die Börsenaufsicht bereits eine Treugeberkontrolle durchführt, so die Landesregierung in ihrem Begleitbericht, braucht Südtirol von den börsennotierten Unternehmen, an die es Konzessionen vergibt oder vergeben will, nicht mehr die Offenlegung der Namen jener Personen oder Gesellschaften verlangen, die hinter einer Treuhandgesellschaft stecken.
„Was die Landesregierung genau mit diesem Artikel beabsichtigt, lässt sich vorerst nur vermuten“, heißt es vonseiten der Opposition. Andreas Pöder etwa glaubt, dass ein großes börsennotiertes Unternehmen, an dem auch Treuhandgesellschaften beteiligt sind und das in Südtirol direkt oder indirekt Konzessionen hat, seine Treugeber nicht offen legen will. „Im Zuge des SEL-Skandals war bekannt geworden, dass es gar einige Treuhandgesellschaften gibt, die direkt oder indirekt in Südtirol Strom-Konzessionen erlangt hatten, niemand wusste genau, wer hinter diesen Treuhandgesellschafen steckte“, kritisiert der Abgeordnete.
Daraufhin hat der Landtag im Zuge der SEL-Affäre per Gesetz beschlossen, dass Südtirol nur dann eine Konzession an eine Treuhandgesellschaft vergibt, wenn diese die Treugeber offenlegt. Das betraf dann auch die Gesellschaften, die bereits Inhaber von Konzessionen waren. Dabei war es mit den Energieriesen in Italien zu Unstimmigkeiten gekommen, weil diese an Konzessionen in Südtirol beteiligt waren, aber die Treugeber nicht preisgeben wollten oder konnten.
„Die Tatsache, dass die Börsenaufsicht die entsprechenden Namen kennt, heißt noch lange nicht, dass auch die Landesregierung sie kennen muss“, bemängelt Pöder.
Der Gesetzgebungsausschuss hat entschieden, sich um eine Auflistung der in Südtirol tätigen börsennotierten Unternehmen zu bemühen.
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