Du befindest dich hier: Home » Gesellschaft » Tatmotiv Hunger

Tatmotiv Hunger

einkaufswagen supermarktEine 40-jährige Frau aus dem Trentino ist von der Anklage des Ladendiebstahls freigesprochen worden – weil Hunger das Tatmotiv war.

Das Urteil wird für Diskussionen sorgen:

Eine 40-jährige Frau aus dem Trentino ist von der Anklage des Ladendiebstahls freigesprochen worden – weil Hunger das Tatmotiv war.

Die Frau hatte in einem Despar-Supermarkt mehrere Packungen Fertigsuppe, ein Stück Fleisch sowie Käse gestohlen.

Am Landesgericht in Trient ist die Frau nun freigesprochen worden – weil sie aus purer Not gehandelt habe.

Der Fall hat sich im November 2015 zugetragen.

Die aus Russland stammende Frau hatte in dem Despar-Laden Brot zum Preis von 56 Cent erworben. Als die Frau das Geschäft verlassen wollte, kontrollierten die Bediensteten die Handtasche. Darin entdeckten sie die vier Knorrsuppen-Packungen, das Kalbfleisch und den Certosa Light-Käse.

Der Wert des Diebesgutes: 16,74 Euro.

Der Filialleiter erstattete Strafanzeige gegen die Ladendiebin, die nun freigesprochen wurde, weil – so das Gericht – die Handlung keine Straftat darstellt.

Die These der Verteidigung: Die Frau, die keinen festen Wohnsitz habe und unter Drogenproblemen leide, habe gestohlen, um den Hunger stillen zu können.

Richterin Greta Mancini ist dieser These gefolgt – obwohl die Angeklagte wegen Ladendiebstahls vorbestraft ist.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

Klicke auf den Button um die Kommentare anzuzeigen.

Kommentare anzeigen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen