Tatmotiv Hunger
Eine 40-jährige Frau aus dem Trentino ist von der Anklage des Ladendiebstahls freigesprochen worden – weil Hunger das Tatmotiv war.
Das Urteil wird für Diskussionen sorgen:
Eine 40-jährige Frau aus dem Trentino ist von der Anklage des Ladendiebstahls freigesprochen worden – weil Hunger das Tatmotiv war.
Die Frau hatte in einem Despar-Supermarkt mehrere Packungen Fertigsuppe, ein Stück Fleisch sowie Käse gestohlen.
Am Landesgericht in Trient ist die Frau nun freigesprochen worden – weil sie aus purer Not gehandelt habe.
Der Fall hat sich im November 2015 zugetragen.
Die aus Russland stammende Frau hatte in dem Despar-Laden Brot zum Preis von 56 Cent erworben. Als die Frau das Geschäft verlassen wollte, kontrollierten die Bediensteten die Handtasche. Darin entdeckten sie die vier Knorrsuppen-Packungen, das Kalbfleisch und den Certosa Light-Käse.
Der Wert des Diebesgutes: 16,74 Euro.
Der Filialleiter erstattete Strafanzeige gegen die Ladendiebin, die nun freigesprochen wurde, weil – so das Gericht – die Handlung keine Straftat darstellt.
Die These der Verteidigung: Die Frau, die keinen festen Wohnsitz habe und unter Drogenproblemen leide, habe gestohlen, um den Hunger stillen zu können.
Richterin Greta Mancini ist dieser These gefolgt – obwohl die Angeklagte wegen Ladendiebstahls vorbestraft ist.
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