„Doppelter Schaden“
Das Land baut dem Staat in den nächsten fünf Jahren 200 Wohnungen als Gegenleistung für die Übertragung von Militärliegenschaften vom Staat an das Land.
In der Beantwortung einer Landtagsanfrage an den Landtagsabgeordneten der BürgerUnion, Andreas Pöder, listet Landeshauptmann Arno Kompatscher zu errichtende Wohnungen als Gegenleistung für die Übertragung von Militärliegenschaften auf. Demnach werden in den nächsten fünf Jahren 200 Wohnungen errichtet.
Diese Wohnungen werden im Rahmen der Abkommen zwischen Staat und Land zum Übergang von leerstehenden oder nicht mehr genutzten Staatsimmobilien vom Staat auf das Land gebaut.
„Prinzipiell sind diese Abkommen ein Vorteil für den Staat“, meint Andreas Pöder, „weil laut Autonomiestatut und Durchführungsbestimmungen Militärliegenschaften, die vom Staat nicht mehr genutzt werden, kostenlos an das Land übergehen müssten. Aber der Staat besetzt leere Kasernen einfach zum Schein mit ein paar Soldaten und setzt so das Land unter Druck, ein teures Abkommen mit dem Staat zu schließen“, so Pöder.
Gemeinde Wohnungen
Bozen 54
Sterzing 36
Brixen 36
Bruneck 20
Meran 54
Insgesamt habe das Land vor zwei Jahren mit dem Staat einen Deal vereinbart, mit dem das Land Militärliegenschaften vom Staat übernimmt und dem Staat dafür einen Gegenwert von 210 Millionen Euro überträgt
„Man hätte sich auch einhandeln können, dass die so genannten Dienstwohnungen für Militärangehörige im Eigentum des Südtiroler Wohnbauinstituts bleiben und vom Staat genutzt werden. Sobald sie nicht mehr genutzt werden, hätte das Wohnbauinstitut sie dann als Sozialwohnungen vermieten können“, so Pöder.
Der Abgeordnete verweist auch darauf, dass für die vielen Militärwohnungen keine Gemeindeimmobiliensteuer an die Gemeinden bezahlt werden muss. „Zudem stehen diese Wohnungen häufig leer und werden zu Urlaubszwecken für Militärangehörige und Staatstouristen verwendet. Da wird dann natürlich auch keine Ortstaxe bezahlt, also doppelter Steuerschaden für die Gemeinden: Keine Gis, keine Ortstaxe – aber besetzter Baugrund.“
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