Fremdbestimmte Agentur
Per nationalem Gesetz will Rom die Umweltagentur des Landes einem zentralistischen „Netzwerk“ unterwerfen. Nun wird die Bestimmung angefochten.
Von Anton Rainer
Es ist nicht das erste Gesetz dieses Jahres, das wichtige Kompetenzen aus Bozen in Richtung Rom verschieben will – und es wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht das letzte sein. Heute beschließt die Landesregierung, die im Juni verabschiedete „Schaffung des Nationalen Netzwerksystems ?für den Umweltschutz“, vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Aus gutem Grund: „Die Neuregelung schränkt unsere Autonomie ein“, erklärt Landesrat Richard Theiner, „sie beschneidet unsere Kompetenzen und widerspricht meiner Ansicht nach dem Autonomiestatut.“
Worum geht es? Mit Gesetz 132 vom 28. Juni 2016, das auch mit den Stimmen der Südtiroler Kammerabgeordneten beschlossen wurde, will Rom die Umweltagenturen aller italienischen Regionen einem neu aufgestellten „Netzwerksystem“ unterordnen. Anders als das bisherige Verzeichnis legt dieses System verbindliche Strukturen fest, die bis in die Personalbestimmungen hineinreichen. „Das ISPRA (Istituto superiore per la protezione e la ricerca ambientale) will künftig festlegen, welche Mitarbeiter welcher Aufgabe zugeteilt werden können.“ Doch damit nicht genug: Direktoren der Umweltagenturen sollen in ein nationales Verzeichnis eingetragen und Tarife für Messungen und Analysen an römische Vorgaben angepasst werden. „Wenn die Umweltagentur Wasserproben in einem privaten Gewässer durchführt“, heißt es aus der Abteilung, „müsste sie künftig italienweit festgelegte Tarife verlangen.“ Ein Unding, findet Richard Theiner: „Wir haben die Landesagentur für Umwelt 1995 als unabhängige technische Einrichtung geschaffen – das möchten wir uns nicht nehmen lassen.“
Interessant: Der 17 Artikel umfassende Gesetzestext enthält unter Paragraf 16 eine scheinbare Schutzklausel für die autonomen Provinzen Trient und Südtirol. Diese gilt aber nur „fino alla data di entrata in vigore delle disposizioni attuative della presenta legge“ – bis das Gesetz am 14. Jänner 2017 in Kraft tritt. Dann hätte die Umweltagentur des Landes sechs Monate Zeit, sich anzupassen.
„Am Tag der Autonomie zeigt sich wieder einmal, dass man täglich um sie ringen muss“, seufzt Richard Theiner im Anschluss an die Feier auf Schloss Sigmundskron „es wird einem nun mal nichts geschenkt.“
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