Mickrige Renten
Der Regionalrat überweist den amtierenden Mandataren 1,7 Millionen Euro an Rentenbeiträgen. Warum sich die Abgeordneten über den Geldsegen wenig freuen.
Von Matthias Kofler
Was lange währt, wird endlich gut: Mehr als zwei Jahre nach der Verabschiedung des neuen Rentengesetzes schreitet der Regionalrat endlich zur Tat: In ihrer letzten Sitzung hat das Präsidium unter dem Vorsitzenden Thomas Widmann entschieden, die Überweisung von insgesamt 1,7 Millionen Euro an Rentenbeiträgen für 69 amtierende Abgeordnete freizugeben. Der Betrag bezieht sich auf das gesamte Jahr 2014 sowie auf einen Monat des Jahres 2013.
Widmanns Vorgängerin Chiara Avanzo hatte die Überweisung aus steuerrechtlichen Gründen blockiert. Die Sozialbeiträge müssen nämlich laut der Agentur der Einnahmen mit satten 43 Prozent besteuert werden, da sie ein zusätzliches Lohnelement darstellen. Da der Versuch der Abgeordneten, das Gesetz nachträglich zu sanieren, scheiterte, sah sich das Präsidium nun zum Handeln gezwungen.
„Die Beiträge sind gemäß der üblichen Normen zu versteuern“, heißt es im Beschluss des Regionalratspräsidiums.
Nach Abrechnung der Steuern kommt von den freigegebenen 1,7 Millionen effektiv nur eine Million Euro den Abgeordneten zu Gute.
Das Rentengesetz vom Juli 2014 sieht vor, dass der Regionalrat jedem Abgeordneten monatlich bis zu 24 Prozent des Bruttogehaltes – also 2.400 Euro – in einen privaten Rentenfonds einzahlt. 8 Prozent des Bruttogehaltes (800 Euro) zahlt jeder Abgeordnete selbst über seinen Lohnstreifen ein.
Wie es im Beschluss des Präsidiums weiter heißt, erhält jeder Abgeordnete für den Bezugszeitrahmen bis zu maximal 28.459 Euro brutto bzw. 16.221 Euro netto an Sozialbeiträgen.
Laut Berechnungen des Regionalrats bezieht ein durchschnittlicher Abgeordneter, der fünf Jahre im Regionalrat verweilt, nach Pensionseintritt eine Brutto-Rente von mageren 200 Euro.
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