Marthas Reform
Martha Stocker hat am Donnerstag ihren Gesetzentwurf für eine neue Organisationsstruktur der Südtiroler Gesundheitsdienste vorgestellt. Die Details.
Die Neuordnung der Führungs- und Verwaltungsstruktur der Südtiroler Gesundheitsdienste ist ein wichtiger Teil des Konzeptes der „Gesundheitsversorgung Südtirol 2020″. Am heutigen Donnerstagnachmittag hat Gesundheitslandesrätin Martha Stocker ihren Gesetzentwurf den Patienten- und Volontariatsorganisationen, den Kammern und Berufsverbänden sowie den Sozialpartnern und Fachgewerkschaften vorgestellt und weitestgehend Zustimmung erhalten.
Verschlanken, vereinheitlichen und vernetzen
„Wir wollen die Organisation unserer Gesundheitsdienste – wie in den vielen Diskussionen von allen Seiten gewünscht und bestätigt – verschlanken, vereinheitlichen und vernetzen“, erklärte Landesrätin Stocker, „um im Sinne eines modernen Managements eines Betriebes mit fast 10.000 Mitarbeitenden Doppelgleisigkeiten und hierarchische Unklarheiten zu vermeiden.“
Ziel der Novellierung des Gesetzes Nr. 7/2001 sei es, einen klaren gesetzlichen Rahmen und eine rechtliche Grundlage für eine effiziente und bürgernahe Organisation des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu schaffen.
„Die einzelnen organisatorischen Ebenen werden dann mittels der Betriebsordnung geregelt, wobei die Landesregierung die Kriterien vorgibt und das endgültige Dokument genehmigen wird“, unterstrich die Landesrätin bei der heutigen Diskussion. Damit könne die notwendige Flexibilität für mögliche organisatorische Anpassungen in der Versorgung der Menschen gewährleistet werden. Derzeit sammelt die Landesrätin die letzten Rückmeldungen zum vorgeschlagenen Organisationsmodell, die von der Arbeitsgruppe geprüft und gegebenenfalls in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden, der daraufhin den vorgesehenen gesetzgeberischen Iter durchlaufen wird.
Neue Organisationseinheit für klinische Führung
Die wichtigste Neuerung in der Führungsstruktur des Südtiroler Sanitätsbetriebes betrifft die Einführung einer Organisationseinheit für die klinische Führung, die als so genannte „rechte Hand“ des Sanitätsdirektors gesehen werden kann. Die neue operative Einheit ist dabei vor allem für die Vernetzung der Krankenhäuser und für die landesweite Koordinierung der Krankenhausbetreuung nach den Grundsätzen des Landesgesundheitsplans und den Leistungsprofilen der Südtiroler Krankenhäuser zuständig.
Der medizinische Bereich wird zudem durch ein Kollegium für die klinische Führung gestärkt: Dieses Fachgremium aus Vertretern verschiedener Berufsbilder im Gesundheitsbereich steht in erster Linie dem Sanitätsdirektor beratend und begleitend zur Seite.
Bezirke: Stärkung der wohnortnahen Versorgung
Neue Aufgaben erwarten auch die Direktoren der vier Gesundheitsbezirke Bozen, Meran, Brixen und Bruneck: Diese führen nicht nur operativ die Gesundheitsdienste ihres Einzugsgebietes, sondern üben auch die Funktion eines Bindegliedes unter anderem von der Betriebsbasis zur Führungsspitze und umgekehrt aus und sind für eine Abstimmung mit den sozialen Diensten zur Förderung der sozio-sanitären Integration sowie für die Aufwertung und Stärkung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung zuständig.
Gemeinsam mit der vierköpfigen Betriebsdirektion (Generaldirektor, Sanitätsdirektor, Pflegedirektor und Verwaltungsdirektor) bilden die Bezirksdirektoren das neue kollegiale Führungsgremium des Gesundheitsbetriebes, das gemeinsam die wichtigsten Entscheidungen für landesweit einheitliche Betreuungsleistungen vorbereitend diskutiert und in der Folge die Umsetzung der Angebote sowohl in der wohnortnahen Versorgung als auch in den Krankenhäusern sicherstellt.
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