Verlorene Prozesse
Das Land muss wieder 164.000 Euro Prozesskosten für 23 verlorene Gerichtsverfahren oder Vergleiche bezahlen. Darauf verweist der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, in einer Aussendung.
Die neuen Verfahrenskosten müssen mit einem eigenen Landesgesetzentwurf vom Landtag genehmigt werden (Landesgesetzentwurf 95/16). Unter den verlorenen Verfahren sind einige große Brocken: Die höchsten Prozesskosten muss das Land etwa an das Medienhaus Athesia bezahlen, wegen eines verlorenen Streits um die Auslegung zur Ausschreibung um den Verkauf des Meraner Thermenhotels: 57.000 Euro allein an Verfahrenskosten muss das Land in diesem Fall berappen.
Für den Abgeordneten Andreas Pöder stechen „weiters über 23.000 Euro Verfahrenskosten ins Auge, die das Land nach einem jahrelangen Streit mit einem Nicht-EU-Bürger bezahlen muss, dem man aufgrund der getrennten Ranglisten das Mietgeld nicht ausbezahlen wollte und der gegen diese Entscheidung Rekurs eingelegt hatte. Jetzt hat das Land verloren und der Steuerzahler muss zusätzlich zur Mietgeldzahlung noch die Verfahrenskosten tragen“.
Interessant seien auch die verlorenen Verfahren zur Rücknahme von ESF-Förderungen bzw. nicht bezahlten Rechnungen für Bildungsaktivitäten von Privatunternehmen, die gegen das Land geklagt hatten. „Wenn das Schule macht, können sehr viele Bildungsunternehmen die gestrichenen ESF-Förderungen einklagen.“, so Pöder.
Unter den verlorenen Prozessen finden sich auch aufgehobene Bußgeldbescheide des Arbeitsinspektorates gegen Betriebe, Schadenersatzzahlungen für Unfälle auf Landesstraßen oder verlorene Streits mit einem Spielhallenbetreiber.
„Dass das Land bei Rekursen oder Verfahren nicht einfach nachgibt, ist durchaus richtig. Manche Entscheide von Gerichten sind auch sehr gewagt. Aber in einer Reihe von Fällen muss auch die Frage erlaubt sein, ob Verfahren durchaus vorab schon hätten vermieden werden können“, so Pöder.
LESEN SIE WEITERE DETAILS ZU DEN PROZESSEN DES LANDES IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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