Die Panda-Posse
Wegen eines falsch geparkten Fiat Panda musste ein Kastelruther 100 Euro Strafe zahlen. Sechs Jahre später unterliegt das Land vor Gericht – weil sich die Förster nicht mehr sicher sind, wo das Auto stand.
Von Anton Rainer
Als Alfred M. am 28. August 2010 seinen Fiat Panda auf einer Forststraße abstellte, wusste er noch nicht, dass es der Beginn eines jahrelangen Rechtsstreits werden sollte: Der Kastelruther hatte eine Ermächtigung zum Parken auf der Seiser Alm, als Jäger war er nicht zum ersten Mal an der Waldwiese „Piz Foschg“ unterwegs. Eine Routine-Fahrt – mit zwei kleinen Problemen: Zwei Forstbeamte, die genau an jenem Samstag Aufsichtsdienst hatten, wurden auf den verdächtig nahe an der Wiese geparkten Fiat Panda aufmerksam. Zwar war in dem Wagen eine Parkermächtigung ausgelegt, die bezog sich aber laut Beamten „auf eine Stelle ca. 400 Meter davor.“
Die Folge: 100 Euro Strafe, plus Entzug der Fahrgenehmigung – wegen Verletzung des Schutzgebiets auf der Seiser Alm.
Für Alfred M. eine absolut inakzeptable Strafe, gegen die sich der Kastelruther mit Erfolg gerichtlich wehrte. Am 15. Jänner 2015 gab das Landesgericht Bozen dem Jäger Recht – bei seinem Falschparken habe es sich um einen „entschuldbaren Irrtum“ gehandelt, so der Richter. Fünf Jahre nach ihrer Ausstellung wurde die 100-Euro-Strafe damit endlich annulliert. Ein unrühmliches Ende, möchte man meinen – doch beim Land hatte man noch immer Zweifel an der richterlichen Argumentation: Ein entschuldbarer Irrtum sei auszuschließen, heißt es in der Berufungsklage des Landes, weil Alfred M. immerhin „in Kastelruth aufgewachsen ist und als Jäger dort jeden Winkel genauestens kennt.“
Eine Beschreibung, die auf die zuständigen Förster augenscheinlich nicht zutrifft. Vor Gericht danach befragt, konnten die „Forstbeamten den genauen Standort nicht mit absoluter Sicherheit ausmachen.“
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