Der Dexcar-Krimi
Der Krimi um den zwielichtigen Mietwagenanbieter „Dexcar“ geht in die nächste Runde: Nun untersagt die italienische Wettbewerbsbehörde dem Unternehmen die Werbung.
Von Anton Rainer
Mit „Mietautos zum Nulltarif“ warb das deutsch-schweizerische Unternehmen „Dexcar“ auch in Südtirol. Statt Porsches und Audis verbarg sich hinter dem aggressiven Marketing laut Verbraucherschützern allerdings ein möglicherweise illegales Multi-Level-Marketing-System, dem bereits über 23.000 Menschen ins Netz gegangen sind.
Seit Jänner 2016 haben sich zahlreiche Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt, welche das Kontaktformular auf der Internetseite www.dexcar.ch ausgefüllt hatten, oder eingeladen waren, an Informationsveranstaltungen teilzunehmen, bei denen das Autovermietungssystem Dexcar beworben wurde. Dieses System präsentierte sich mit verschiedenen Slogans wie beispielsweise „Nie wieder Geld ausgeben für ein neues Auto!” und wurde als wirtschaftliche Revolution auf dem Autovermietungssektor dargestellt.
Am 4. August hat die italienische Wettbewerbsbehörde Dexcar nun aufgefordert, jegliche Werbeaktivität zu unterlassen, bei Androhung einer Verwaltungsstrafe von bis zu fünf Millionen Euro.
Bereits im Juni war die Internetseite www.dexcar.ch von der Finanzpolizei vorsorglich beschlagnahmt worden und vonseiten der Staatsanwaltschaft von Biella war ein Strafverfahren – wegen Verletzung des Gesetzes zu den Pyramidensystemen – eingeleitet worden. Trotzdem setzte Dexcar seine Werbeaktivitäten auf anderen Internetseiten fort. Auf vielen dieser Seiten kann das Kontaktformular immer noch ausgefüllt werden. Aber nicht nur das: Kürzlich wurden auch Schulungen organisiert, um ein „Dexcar Berater” zu werden.
Aus der Sicherungsmaßnahme vom 4. August geht hervor, dass Dexcar selbst zugibt, dass das Versprechen einer kostenlosen Autovermietung nicht der Wahrheit entspricht. Dahinter verberge sich vielmehr der Zweck, mit dem Kunden in Kontakt zu treten, um diesen dann für ein kostenpflichtiges System anzuwerben. Laut EVZ liegen also sowohl irreführende Werbung als auch unlautere Geschäftspraktiken vor.
Was das Funktionieren des Systems Dexcar anbelangt, verteidigte sich das Unternehmen gegen den Vorwurf, ein illegales Pyramidensystem zu sein. Die Verteilung der Bestellungen erfolge „kreisförmig und nicht vertikal“. Dies ändert laut Verbraucherschützern jedoch nichts an den gegen Dexcar vorgebrachten Vorwürfe: Die dem angeworbenen Mitglied versprochene Leistung, also die Übergabe eines Autos, hängt in erster Linie von der Anwerbung anderer Personen ab. Und das sei ein typisches Merkmal eines illegalen Pyramidensystems.
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