Die Frühstück-Posse
Einige Sanitätsmanager bekommen eine Gehaltsaufbesserung von 40.000 Euro. Mütter von frisch operierten Kleinkindern müssen dagegen 2,28 Euro für das Spitalsfrühstück zahlen.
von Artur Oberhofer
Der Fall sagt viel über Land und jene Leute, die das Sagen haben:
Einige Sanitätsmanager im Sanitätsbetrieb erhalten künftig eine jährliche Gehaltsaufbesserung von 40.000 Euro, die Mutter eines frisch operierten Kleinkindes, die über Nacht bei ihrem Kind im Krankenhaus bliebt, erhält vom Krankenhaus eine Frühstücksrechnung über 2,28 Euro.
Den Fall deckt Andreas Pöder von der BürgerUnion auf.
Um was geht es?
Ein Kleinkind ist schwer krank oder wird operiert. Da ist es nicht unüblich, dass ein Elternteil vor allem in der ersten Nacht nach der Einlieferung ins Krankenhaus oder nach der Operation beim Kind bleibt bzw. dort übernachtet. „Wenn die Mutter oder Vater dann am Morgen, den sie meistens ohnehin besorgt und wach am Bett des Kindes verbracht haben, ein karges Krankenhausfrühstück bekommen, dann müssen sie dafür 2,28 Euro bezahlen“, weiß Andreas Pöder.
Der Betrag sei gering und von jedem bezahlbar, so Pöder, „Aber dass sich das Krankenhaus die Mühe macht, einen Brief mit der Rechnung über 2,28 Euro an eine Mutter zu schicken, dessen Bearbeitung und Versand wahrscheinlich mehr kostet als der Minibetrag für das Frühstück ausmacht, ist einigermaßen bizarr.“
Und nachdem die Steuerzahler das Sanitätswesen auch entscheidend finanzierten, sei ein kleines Frühstück für die Mutter „nicht gestohlen“, so der Abgeordnete.
Der Verbleib einer Mutter bei ihrem Kleinkind nach der Operation sei schließlich kein Hotelaufenthalt. Und wenn das Krankenhaus schon auf die 2,28 Cent angewiesen sei, sollte man die Mutter gleich an die Krankenhausbar verweisen, so Pöder.
Der Abgeordnete stellt auch eine andere Rechnung an:
„Allein mit der Gehaltserhöhung für den künftigen Verwaltungsdirektor des Sanitätsbetriebes im Umfang von rund 40.000 Euro im Jahr könnte man weit über 17.000 Frühstücke für Mütter bezahlen, die eine Nacht bei ihrem kranken oder operierten Kind im Krankenhaus verbringen.“
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