Der Gratis-Anwalt
Elena Artioli führt ihren Kampf gegen die Claudiana fort. Der Anlass: Die Beauftragung eines externen Anwalts im Rechtsstreit gegen eine ehemalige Angestellte.
Von Matthias Kofler
Elena Artioli schüttelt den Kopf: „In der Claudiana hat man aus den Fehlern der Vergangenheit offensichtlich nichts gelernt. Es geht dort gleich weiter wie vor den Ermittlungen des Rechnungshofs.“
Die Abgeordnete des A-Teams hat sich zum Ziel gesetzt, für eine lückenlose Aufklärung von Unregelmäßigkeiten in der Landesfachhochschule zu sorgen.
Derzeit sorgt ein kurioser Fall für Aufsehen. Es geht um einen Rechtsstreit zwischen der Claudiana und Stefania Pulcini, einer ehemaligen Mitarbeiterin der Landesfachhochschule.
Stefania Pulcini war 2013 als Leiterin des Studienganges Physiotherapie zunächst bestätigt, dann aber von der Claudiana-Leitung abgesetzt worden. Gegen diese – wie sie sagt – „grundlose Absetzung“ setzte sich die Physiotherapeutin gerichtlich zur Wehr.
Brisant: Die Präsidentin der Claudiana, Herta Burger, beauftragte im Oktober 2013 offiziell den Rechtsanwalt Burkhard Zozin mit dem Fall. Dieser sollte die Landesfachhochschule im Rechtsstreit mit Stefania Pulcini vor dem Arbeitsgericht verteidigen.
Zozin ging sowohl aus dem Dringlichkeits- als auch aus dem Hauptverfahren als Sieger hervor. Im Berufungsverfahren wurde der Anwalt überraschenderweise nicht mehr bestätigt.
Elena Artioli ist überzeugt, dass die Claudiana einen Anwalt der Landesadvokatur mit dem Fall hätte betrauen müssen. Die Landesfachhochschule hatte stattdessen einen privaten Anwalt beauftragt. Ist dies der Grund, dass Zozin im Berufungsverfahren nicht bestätigt wurde?
In einer Spesenabrechnung, die der TAGESZEITUNG vorliegt, verlangte der Anwalt für die beiden Verfahren im September 2015 insgesamt 18.860 Euro zurück.
Dieses Geld wurde Zozin aber bis heute nicht überwiesen.
Auf Anfrage der Abgeordneten Elena Artioli schreibt die Landesfachhochhochschule: Der Anwalt habe bis heute keine Abrechnung vorgelegt. Es gehe aber um eine Summe von ca. 5.000 Euro.
Dies wird Zozin bestätigt: „Ich weiß nicht, ob ich etwas kassieren werde. Ich kann mir gut vorstellen, aus Solidarität zur Claudiana auf das Honorar zu verzichten“, so der Anwalt.
Elena Artioli hat für diese Vorgehensweise nur ein müdes Lächeln übrig: „Glauben Sie im Ernst, dass ein Anwalt gratis arbeitet?“ Die Abgeordnete vermutet, dass die Kostenabrechnung des Rechtsanwalts sofort vom Rechnungshof beanstandet würde. Auch Andreas Pöder müsse nun für eine externe Rechtsberatung im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf die Ausgaben, die er mit Fraktionsgeldern finanziert habe, dem Land rückerstatten. Der Grund: Für Rechtsberatungen und Übersetzungen müsse jeder Abgeordnete auf die Landesstellen zurückgreifen.
„Warum sollte das bei der Claudiana anders sein?“, fragt sich die Abgeordnete des A-Teams. Zozin habe „nur aus Angst vor dem Rechnungshof“ bislang keine Rechnung ausgestellt, so Artioli.
Der Anwalt ist jedenfalls davon überzeugt, dass seine Beauftragung gerechtfertigt war: Das Landesrechtsamt habe den Fall nicht übernommen, weil dafür ein Experte für Arbeitsrecht gebraucht worden sei.
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