Gepfändeter Luis
Altmandatare-Chef Franz Pahl setzt sich gegen die Zwangseintreibung der Vorschüsse zur Wehr: Dass Arno Kompatscher seinen Vorgänger pfänden lassen wolle, sei ein „europaweit erstaunlicher Vorgang“.
TAGESZEITUNG Online: Herr Pahl, die Region hat sich mit einem Gutachten rechtlich abgesichert: Der Zwangseintreibung der Rentenvorschüsse steht damit nichts mehr im Wege. Fürchten Sie sich vor der Pfändung?
Franz Pahl: Arno Kompatscher müsste das entsprechende Pfändungs-Dekret unterzeichnen. Im Interesse aller verteidigt die Vereinigung der Altmandatare Verfassungsprinzipien und wehrt sich gegen populistische Willkür. Im Falle der Pfändung nicht zu vergessen: Der Landeshauptmann von Südtirol lässt auch seinen verdienten Amtsvorgänger Dr. Luis Durnwalder pfänden. Ein europaweit erstaunlicher Vorgang. Unsere Bevölkerung würde sich gehörig wundern und es sich gut merken. Wir würden auf jeden Pfändungsversuch sofort mit einer Gegenklage auf persönliche Haftung antworten. Wer Rechtsgesinnung und politische Besonnenheit besitzt, sollte den Entscheid des Gerichts abwarten.
Sie fühlen sich im recht?
Als Präsidentin Rosa Thaler im Sommer 2012 ein neues Rentengesetz in Angriff nahm, waren alle Gewerkschaften eingebunden und spendeten Lob. SVP-Sekretär Philipp Achammer ließ den Gesetzesentwurf von der Parteibasis gutheißen. Auf Wunsch von Präsidentin Thaler und Regionalassessorin Martha Stocker stellte das neue Leibrentengesetz zu Lasten der Altmandatare 50 Millionen Euro zur Finanzierung des Familienpakets bereit. Die Altmandatare stimmten ihrer Kollegin Rosa Thaler bereitwillig zu. Eine beispielhafte Sozialgesinnung, die in Europa ihresgleichen sucht.
Nach dem Urteil der Kassation geht es nun am Zivilgericht in Trient zur Sache. Die Kritik an den Altmandataren flammt wieder auf …
Die Gegenseite hatte das Verfahren durch Prozedurfragen auf Kosten der Steuerzahler zu verzögern versucht. Der Rechnungshof in Trient hat keine Kompetenz dafür und wird sich künftig mit seinen politischen Bemerkungen zurückhalten müssen.
Die beiden Landeshauptleute haben das eingeklagte neue Leibrentengesetz vorangetrieben. Gemäß Kassationsurteil sind Leibrenten keine Pensionen. Folglich auch kürzbar, wie der Landeshauptmann daraufhin sagte?
Eine Halbwahrheit, denn viele Verfassungsurteile seit 1985 und speziell das Urteil Nr. 30/2004 besagen eindeutig: Kürzungen jeder Art von Renten sind generell nur im Falle eines Haushaltsnotstandes und nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf begrenzte Zeit erlaubt. Das steht ja auch im Gutachten von Professor Luigi Gallo, auf das sich der Landeshauptmann stets berief. Der Regionalhaushalt hatte stets Überschüsse. Doch die Geister, die man rief, fallen jetzt auch über bestimmte Amtsträger her.
Interview: Matthias Kofler
LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE: Warum Franz Pahl überzeugt ist, dass sich LH Arno Kompatscher das Gehalt kürzen muss.
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