Strafe gegen Green Power
Wegen unfairer Handelspraktiken beim Verkauf von Fotovoltaik-Anlagen hat die Antitrust-Behörde eine Strafe von 640.000 Euro gegen Green Power verhängt.
Die Antitrust-Behörde hat die Gruppe Green Power mit einer Strafe von 640.000 Euro belegt, und zwar für unfaire Handelspraktiken beim Verkauf von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie. Die Geschäftspraktiken sind laut Antitrust unfair, weil irreführend in Bezug auf die effektiven Einsparungen durch die Anlagen sowie in Bezug auf die Beziehungen zur Enel-Gruppe, und unfair, weil aggressiv, da sie das Rücktrittsrecht eingeschränkt haben.
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt ist der Auffassung, dass eine Darstellung dieser Anlagen als ¡„zum Nullkostenpunkt” angesichts der effektiv möglichen Einsparungen und der im Überfluss produzierten Energie für die VerbraucherInnen in Bezug auf die Ungewissheit der Einsparungen und deren zeitliche Verteilung irreführe, während die Zahlungen für den Ankauf verpflichtend zu tätigen seien, wobei dies meist über eine Finanzierung durch konventionierte Firmen erfolgte.
Auch zeigte sich, dass die Vertreter von Green Power vermeintliche Beziehungen zur Enel-Gruppe angaben, auch durch Verwendung des Logos „Enel.sì“, obwohl die Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Firmen bereits seit ca. einem Jahr beendet worden waren.
Auch hätte Green Power, so die AGCM, versucht die Ausübung des Rücktrittrechtes durch die VerbraucherInnen zu verhindern, indem die Fristen bereits bei Unterzeichnung des Formulars mit dem Vertragsvorschlag – und nicht erst bei dessen Annahme – starteten.
Diese erfolgte erst nach der technischen Machbarkeitsprüfung, und daher nach der Festlegung der effektiven technischen Eigenschaften und der effektiven Kosten der Anlage, und nach Erhalt der notwendigen Genehmigungen. Aus den Beweiselementen geht auch hervor, dass die Firma den VerbraucherInnen die Annahme selbst nicht mitteilte. Um die VerbraucherInnen vom Rücktritt abzubringen, war auch eine Pönale in der Höhe von 25% des Wertes der Anlage vorgesehen.
Die ursprüngliche Strafe von 680.000 Euro für diese unfairen Handelspraktiken ist angesichts des Bilanzverlustes von Green Power auf 640.000 Euro reduziert worden.
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