EEVE im geförderten Wohnbau
Die Einheitlichen inkommens- und Vermögenserklärung EEVE wird ab 2017 auch für den Zugang zur Wohnbauförderung des Landes notwendig sein.
Die Landesregierung hat am Dienstag auf Vorschlag von Landesrat Christian Tommasini die diesbezügliche Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz in diesem Sinne abgeändert.
Im September 2011 war die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE eingeführt worden, um den Zugang zu den öffentlichen Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich gerecht und treffsicher zu gestalten. Am Dienstag hat die Landesregierung auf Vorschlag von Wohnbaulandesrat Christian Tommasini eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz (Nr. 13/1998) zugestimmt, mit der die EEVE ab 2017 auch im geförderten Wohnbau zur Anwendung kommt.
Mit der EEVE wurde die Erhebung von Einkommen und Vermögen für den Zugang zu den Leistungen des Landes vereinheitlicht. Eingeführt wurde ein einziger Erhebungsbogen und eine zentrale Datenbank. Wer also eine öffentliche Leistung beantragt, muss nur mehr eine einzige Jahreserklärung je Familienmitglied ausfüllen und abgeben, die dann für verschiedene Bereiche gilt.
Bisher musste die Erklärung bei Anträgen um das Kinder- und Familiengeld, die Tarifbeteiligung für Sozialdienste (Altersheim, Hauspflege, Kinderhorte), die Finanzielle Sozialhilfe, die Ticketbefreiung für Bedürftige, die Beiträge für Zahnleistungen sowie die Rückerstattung für die indirekte Betreuung bei Krankenhausaufenthalten vorgelegt werden.
Ab 2017 ist die EEVE also auch für Anträge um Wohnbauförderung notwendig, sowohl was den Bau, den Kauf oder die Sanierung einer Erstwohnung angeht, als auch die Beiträge für die Beseitigung architektonischer Hindernisse, die Vermietung von Wohnungen mit Sozialbindung, die Zuweisung geförderten Baugrunds an Gemeinden, die Notstandshilfen sowie alle weitere Maßnahmen der Wohnbauförderung oder Maßnahmen, die mit Sozialbindungen in Zusammenhang stehen.
Mit der EEVE wird nun im geförderten Wohnbau eine Bewertungsgrundlage eingeführt, die das oder die Einkommen einer Familie ebenso berücksichtigt wie deren Vermögen und den Lebensunterhalt. Damit wird auch die Definition von Familie der EEVE auf den Bereich des geförderten Wohnbaus übertragen. Rechnung getragen wird damit zudem dem Finanzvermögen einzelner Personen, sofern es 100.000 Euro überschreitet.
Wer sich also ab 2017 um Wohnbauförderung bewirbt, der muss eine Einkommens- und Vermögenserklärung der zwei Vorjahre vorlegen. „Ab Herbst 2016“, kündigte heute Landesrat Tommasini an, „können interessierte Bürgerinnen und Bürger an den Schaltern der Landesabteilung Wohnbau Berechnungsimulationen nach dem neuen System vornehmen.“
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