Sieg der Alten
Die Altmandatare landen mit ihren Renten-Rekursen einen großen Erfolg vor dem Kassationsgericht: Die Causa muss am Trienter Zivilgericht abgehandelt werden.
Von Matthias Kofler
Franz Pahl zeigt sich mit dem Urteil äußerst zufrieden. „Das Urteil gibt uns Klägern voll Recht“, sagt der Chef der Altmandatare.
Das Kassationsgericht hat entschieden: Für die Rekurse gegen das von Pahl und Co. als „verfassungsfeindlich“ eingestufte neue Rentengesetz vom Juli 2014 ist das ordentliche Gericht – sprich das Zivilgericht – zuständig. Der Streitgegner Region behauptete stets, der Rechnungshof sei für die Rekurse zuständig.
Das Kassationsgericht schreibt in seinem Urteil, das der TAGESZEITUNG vorliegt: „Die Leibrenten sind nicht mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar und damit keine Pension im üblichen Sinne, sondern eine Fürsorgemaßnahme im Zusammenhang mit einem politischen Mandat.“ Die Leibrente sei weder ihrer Natur nach noch juridisch mit einer Pension
vergleichbar.
Das Urteil nimmt also den Antrag des Generalstaatsanwaltes beim Kassationsgerichtshof voll an und zitiert ihn zu diesem Zwecke sogar ausführlich und zustimmend.
Nachdem das Urteil auch ausdrücklich einen Fürsorgecharakter der Leibrente anerkennt, bedeutet dies jedenfalls für Pahl: Fürsorgeleistungen können nicht nachträglich gekürzt werden.
Im Urteil wird auch unterstrichen, dass der Rechnungshof sich nur mit jenen Angelegenheiten befassen kann, die ihm eigens mit Gesetz zugewiesen werden, was aber für die Leibrenten nie der Fall war und nach der Rechtslage auch nicht möglich ist.
„Die früheren Urteile konnten der Gegenseite nicht unbekannt gewesen sein, die nun dem Steuerzahler auf Betreiben der populistisch orientierten Politik von Kompatscher-Rossi erneut hohe Kosten verursacht hat“, kommentiert Franz Pahl. Die beiden trügen damit „die moralisch-politische Verantwortung für die Folgen ihrer juridisch schwach begründeten Vorgehensweise“.
Die Altmandatare gehen davon aus, dass die Region nur deshalb auf ihrer rechtlichen Position beharrte, um den Prozessverlauf zu verschleppen.
Es ist dies bereits das zweite Urteil zu den Renten-Rekursen, das den Altmandataren Recht gibt und die Forderungen der Gegenseite abweist. Im Jänner war der Versuch von Pensplan, die Family-Fonds-Anteile von fünf ehemaligen Abgeordneten einer Sicherungsbeschlagnahme unterwerfen zu lassen, gescheitert.
„Mit dem Urteil des Kassationsgerichtshofs hat die Populisten-Politik im Landhaus zu Bozen eine weitere Niederlage erlitten“, freut sich Pahl. Alle Rechtsschritte der Region seien bis jetzt gerichtlich abgewiesen worden, bei hohen Kosten für den Steuerzahler. „Immer mehr Leute fragen sich, wann im allgemeinen Interesse wieder mehr das notwendige Maß an politischer Vernunft und die Achtung von grundlegenden Rechtsgrundsätzen in Trient und Bozen einziehen werden“, so der Chef der Altmandatare.
Nun gehen aller Rekurse an das zuständige Zivilgericht in Trient. Die Altmandatare hoffen, dass das Zivilgericht die Fragestellungen an das Verfassungsgericht verweisen wird. Zwecks definitiver Klärung der Unrechtmäßigkeit des geltenden Rentengesetzes.
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