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Die WhatsApp-Nacktbilder

07-pädophile-videoEin Grödner Busfahrer saß vier Monate im Hausarrest. Wegen des Verdachts der Minderjährigen-Prostitution. Nun ist er frei.

Von Thomas Vikoler

Sein Arbeitgeber, der ihn als Busfahrer auf Probe angestellt hatte, entließ ihn wieder. Wie hätte der Mann aus dem Grödental, K.P., 40, während seines Hausarrests einen Bus fahren können?

Am 17. März wurde ihm von den Carabinieri ein Haftbefehl der Brescianer Voruntersuchungsrichterin Elena Stefania zugestellt und gegen ihn vollstreckt: Hausarrest wegen des Verdachts, einen Minderjährigen zur Prostitution angestiftet zu haben. Nicht nur das: K. P. wird auch vorgeworfen, den 16-Jährigen dazu genötigt zu haben, Nacktbilder von sich zu schicken.

Dem Grödner, der bei den Gemeinderatswahlen in St. Ulrich im November für die Freiheitlichen kandidierte (aber nicht gewählt wurde), droht eine mehrjährige Haftstrafe: Allein zum zweiten Vorwurf (Minderjährigen-Pornographie) liegt der Strafrahmen zwischen sechs und zwölf Jahren. Für Minderjährigen-Prostitution, ein Delikt, das seinerzeit auch Silvio Berlusconi im Fall Ruby vorgeworfen wurde, zwischen einem und sechs Jahren.

Zusammen mit K. P. wurde im März sechs weitere Männer aus der Lombardei festgenommen, die ebenfalls Kontakt zu zwei minderjährigen Prostituierten hatten.

Doch inzwischen, nach vier Monaten im Hausarrest, scheint sich das Blatt für den 40-jährigen Grödner gewendet zu haben. Das Brescianer Wiederprüfungsgericht hat die U-Haft aufgehoben – u.a. wegen fehlender belastender Beweiselemente.

So konnte K. P. über seinen Anwalt Karl Pfeifer nachweisen, im Frühjahr 2015 nicht in Brescia gewesen zu sein. Der 16-Jährige hatte ausgesagt, mit ihm im Auto Sex gehabt und dafür 100 Euro erhalten zu haben.

Unbestritten ist hingegen ein Kontakt mit dem Jugendlichen im Jänner 2016 – die Staatsanwaltschaft stuft diesen als einen Versuch der Anstiftung zur Minderjährigen-Prostitution ein.

Und dann sind da die über WhatsApp verschickten Nacktbilder von dem Jugendlichen aus Brescia. Hier anerkannte das Brescianer Überprüfungsgericht, dass die Fotos – wie aus dem vorliegenden Datenverkehr hervorgeht – auf dessen Initiative verschickt wurden. Der schwerste Vorwurf der Staatsanwaltschaft könnte am Ende also fallen. Es bleibt aber der Versuch der Anstiftung zur Minderjährigen-Prostitution, zu dem die Verteidigung einen schnellen Abschluss des Verfahrens erwägt.

Der Grödner Busfahrer sieht sich nach der Entlassung aus dem Hausarrest nach einer neuen Arbeit um.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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