Sieg für Benko
Die Versteigerung des Bozner Busbahnhofareals wird wie geplant Ende August ausgeschrieben. Das Bozner Verwaltungsgericht hat einen Aussetzungsantrag der Erlebnishaus GmbH abgewiesen.
Von Thomas Vikoler
Das Gericht nahm sich für seine Entscheidung unerwartet viel Zeit, am Donnerstgagnachmittag wurde sie bekanntgegeben.
Der nicht unerwartete Inhalt der Verfügung: Der Aussetzungsantrag der Erlebnishaus GmbH zum laufenden Verfahren der Gemeinde Bozen zur Requalifizierung des Busbahnhofareals wurde abgelehnt.
Das bedeutet: Die Versteigerung des Areals, für das der Innsbrucker Investor René Benko laut Artikel 55quinquies ein Vorkaufsrecht besitzt, wird wie geplant innerhalb August ausgeschrieben.
Die Anwälte der Erlebnishaus GmbH hatten bei der Verhandlung argumentiert argumentiert, durch eine Fortführung des Verfahrens würden Tatsachen geschaffen, die den Ausgang des Hauptverfahrens (Verhandlung am 26. Oktober) vorwegnehmen würden. Die Gemeinde Bozen vertrat hingegen den Standpunkt, dass wegen der bisher nicht erfolgten Ausschreibung keinerlei Schaden entstanden sei. Also: Keine Gefahr in Verzug und somit kein Aussetzungsgrund (die TAGESZEITUNG berichtete).
Zu diesem Ergebnis ist nun auch das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Präsident Terenzio Del Gaudio gelangt. Mit einer bemerkenswerten weiteren Begründung: Das Requalifizierungsprojekt sei von öffentlichem Interesse und gelte einem „heruntergekommenen“ Teil Bozens. Dem stünden die „privaten Interessen“ der Gesellschafter der Erlebnishaus GmbH gegenüber, die im konkreten Fall nachrangig seien. Die Gesellschaft habe die Möglichkeit, an der Grundstücksausschreibung teilzunehmen, deren Einleitung sei folglich nicht zu ihrem Schaden.
„Die Entscheidung des Gerichts ist eine gute Entscheidung für Bozen“, kommentiere Heinz Peter Hager, Präsident von Benkos Kaufhaus Bozen GmbH. Im Hinblick auf die Hauptverhandlung am 26. Oktober, bei der das gesamte Verfahren auf dem Prüfstand steht, zeigt sich Benkos Statthalter zuversichtlich: „Wir haben volles Vertrauen in das Gericht und in die Anwälte.“
Verzögerungen würden immer auf Kosten von Bevölkerung und Gemeinde gehen – mit verspäteten Geldflüssen an die Gemeinde und einer fehlenden Aufwertung des Stadtviertels.
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