Geretteter Gingerino
SVP, Freiheitliche und BürgerUnion scheitern mit ihren Rekursen vor dem römischen Rechnungshof. Nur Sven Knoll muss die 73 Euro für eine Gingerino-Rechnung nicht zurückzahlen.
Von Matthias Kofler
Dieter Steger ist wütend: „Ich war mir zu zweittausend Prozent sicher, dass wir den Rekurs gewinnen werden – aber in Italien ist offensichtlich alles möglich. Alle 16 Fraktionskollegen stehen voll hinter mir. Ich habe kein öffentliches Geld in die eigene Tasche gesteckt“, sagt der SVP-Fraktionschef.
Die Kontrollsektion des römischen Rechnungshofs hat ihre Entscheidung zu den Rekursen der Landtagsfraktionen getroffen. Nur eine Fraktion – die Süd-Tiroler Freiheit – kann einen Erfolg feiern. In den anderen Fällen hat der Richtersenat die Anfechtung der Landtagsfraktionen zurückgewiesen.
Die Details des Urteils:
Die SVP war vom Bozner Rechnungshof wegen einer unzulässiger Bezahlung von zwei Todesanzeigen in der Tageszeitung „Dolomiten“ verurteilt worden. Die beiden Anzeigen im Wert von rund 800 Euro waren im Gedenken an die verstorbene Mutter eines Fraktionsmitglieds geschaltet worden.
Laut Rechnungshof sind diese Spesen aber nicht mit der institutionellen Tätigkeit der Fraktion zu rechtfertigen. Zu demselben Schluss kommt auch der römische Rechnungshof. Die zulässigen institutionellen Repräsentationsausgaben seien im Reglement spezifisch geregelt – und Anteilsbekundungen seien eben nicht vorgesehen, heißt es im Urteil.
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