„Nicht mit uns“
SVP-Arbeitnehmer-Chef Helmuth Renzler übt Kritik am neuen Wohnbauförderungsgesetzes. Es müsse auch weiterhin möglich sein, geförderten Baugrund zu erwerben.
Die Aussage, das Schwergewicht beim neuen Wohnbaugesetz auf Sparen von Kulturgrund zu legen, stößt beim Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler auf Unmut und Unverständnis.
„Es ist selbstverständlich dass Kulturgrund gespart werden soll und muss, aber dies darf nicht Einseitig zu Lasten der ArbeitnehmerInnen und Lohnabhängigen gehen“, so der SVP-ArbeitnehmerInnen-Chef.
In einer Aussendung schreibt Renzler:
„Es muss auch weiterhin für die ArbeitnehmerInnen möglich sein geförderten Baugrund für den Bau eines Eigenheimes zu erwerben und auch ein kleines Reihenhaus zu erstellen. Das neue Wohnbaugesetz muss in enger Abstimmung mit dem neuen Raumordnungsgesetz erfolgen wobei es weiterhin für ArbeitnehmerInnen möglich sein muss kostengünstigen, geförderten Baugrund zu erwerben. Wie dies geschehen kann werden die ArbeitnehmerInnen im Herbst mit eigenen Vorschlägen unmissverständlich aufzeigen.“
Auch nicht akzeptabel sei die Aussage des Landesrates: „Wer ein Reihenhaus will, kann es weiter haben, nur gibt es weniger Beitrag, als für Etagenwohnung“.
Dies würde laut Renzler wiederum zu einer großen Ungerechtigkeit zwischen der Landbevölkerung und den Bewohnern der Städte führen. „Denn bekannterweise leben die meisten ArbeitnehmerInnen in den Städten in Kondominien und Etagewohnungen, während es in den Landgemeinde eher Reihenhäuser sind und Kondominien nur im geringen oder gar ungenügenden Ausmaß zur Verfügung stehen“, so Renzler.
Tommasini werde auf keinem Fall die Zustimmung der ArbeitnehmerInnen erhalten.
Renzler weiter:
„Die Aussagen von Landesrat Tommasini zum neuen Wohnbauförderungsgesetz enthalten aber auch viele gute und überprüfungswürdige Ansätze vor allem betreffend die neuen Wohnformen. Allerdings sind diese Vorschläge leider aber noch nicht ausgereift und müssen sicherlich noch ergänzt und vertieft werden.
Klar muss es aber auch für die Zukunft sein: Bei der Wohnbauförderung darf es keine, wie auch immer genannte, Unterschiede zwischen Land- und Stadtbewohner geben und es ist vorrangig darauf zu achten, dass der geförderte Baugrund billiger wird und dadurch auch der Wohnungsbau und dies auch um die Abwanderung von ArbeitnehmerInnen aus den Landgemeinden in die Stadt zu verhindern. Sanierung und Anpassung von Altsubstanz ist wünschenswert und förderungswürdig aber nicht als ausschließliche Alternative zum geförderten Erwerb von Baugrund.“
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.