Hartnäckiger Raser
Ein Südtiroler Porsche-Fahrer, der mit 181 km/h auf der Autobahn unterwegs war, blitzt bei der Kassation mit einem Rekurs ab.
(tom) Es ging ihm um die 357 Euro Geldstrafe, vor allem aber um die zehn Punkte weniger auf dem Führerscheinkonto bzw. dem zeitweiligen Entzug des Führerscheins. Deshalb hat ein Südtiroler Porsche-Fahrer alle Rechtsmittel ausgeschöpft, um dies alles zu vermeiden.
Um es gleich zu sagen: Der Versuch ist fehlgeschlagen.
Es geht um eine ziemlich rasante Autofahrt des Porsche-Fahrers. Er wurde vor elf Jahren, am 6. September 2005, auf der Nordspur der Brenner-Autobahn von der Polizei geblitzt. Der Porsche war laut Autovelox-Messung mit 181 Stundenkilometer unterwegs. Er erlaubt waren auf der Strecke allerdings nur 130 Stundenkilometer. Macht also: 41 Stundenkilometer zu schnell.
Doch der solcherart ertappte Fahrer wollte die verhängten Strafen nicht hinnehmen. Er legte zunächst Rekurs beim Friedensgericht ein, das ihn allerdings abwies. Am 14. Mai 2014 bestätigte das Landesgericht Bozen das Urteil. Der Porsche-Raser wandte sich schließlich an die letztmögliche Instanz, die Kassation.
Mit einer Reihe von Argumenten: Die fehlende Angabe zur Homologierung des Geschwindigkeitsmessgeräts auf dem Strafzettel, der angeblich nicht funktionierende Zoom, das nicht erkennbare Kennzeichen des Porsches auf dem Beweisfoto.
Die Kassationsbeschwerde ist nun abgewiesen worden, der Raser muss zahlen. Warum? Die Homologierung war laut Urteilsbegründung gegeben und musste nicht eigens angegeben werden, das Funktionieren des Zooms war nicht ausschlaggebend, da die Polizeistreife unmittelbar die Verfolgung des Porsches aufgenommen hatte. Das war für die Kassation entscheidend, auch wenn der Anwalt des Klägers eingewandt hatte, dass die Beobachtungen bzw. Aussagen der Polizisten nicht verwendbar seien.
Die Kassation kam hingegen zum Schluss, dass diese nicht als subjektive Einschätzung zu bewerten sind, sondern als unumstößliche Fakten. Autovelox oder nicht funktionierender Zoom hin oder her.
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