Falsche Rippe
Ein Arzt des Bozner Krankenhauses, der der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt ist, will Schadenersatz zahlen.
(tom) So etwas passiert nicht nur im Krankenhaus Bozen: Ein Eingriff wird an der falschen Stelle durchgeführt. Etwa, indem anstatt des linken der rechte Fuß operiert wird. In diesem Fall war es, jedenfalls laut Anklage der Staatsanwaltschaft Bozen, die falsche Rippe. Die zweite linke Rippe anstatt der dritten.
Am 11. September 2014 wurde ein Patient im Bozner Krankenhaus operiert. Der zuständige Arzt war offenbar etwas verwirrt, denn obwohl die für den Eingriff bestimmte Rippe mit einem Metallfaden markiert war, wurde die Operation an der benachbarten falschen durchgeführt.
Ein Fehler, der dem 43-jährigen Südtiroler Arzt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingebracht hat. Der Patient war zeitweise arbeitsunfähig und musste ein weiteres Mal – diesmal an der richtigen Rippe – operiert werden.
Bei der nunmehrigen Strafverhandlung am Landesgericht Bozen ließ der angeklagte Arzt über seinen Anwalt mitteilen, dass er bereit sei, dem Patienten Schadenersatz zu zahlen. Dazu hat er nun bis zur nächsten Verhandlung am 22. November die Möglichkeit.
Sollte der Falsch-Operierte mit dem Angebot zufrieden sein, wird er seine Strafanzeige gegen den Arzt zurückziehen.
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