Einmal hält besser
Der Landtag lehnt die Gesetze von Alto Adige nel Cuore und BürgerUnion zur Wohnbauförderung ab – weil die Vorschläge laut SVP bereits umgesetzt werden.
Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute zwei Gesetzentwürfe zum Wohnbau und einen zur Familienförderung behandelt. Der Landesgesetzentwurf Nr. 75/16 – Einführung eines Familiengründungsdarlehens – Änderungen zum Landesgesetz vom 17.5.2013, Nr. 8 (Förderung und Unterstützung von Familien in Südtirol), eingebracht von Andreas Pöder – wurde mit 2 Jastimmen (Andreas Pöder und Walter Blaas) 3 Gegenstimmen (Oswald Schiefer, Magdalena Amhof, Helmuth Renzler) und 1 Enthaltung (Riccardo Dello Sbarba) abgelehnt.
Der Gesetzentwurf Nr. 78/16 – Änderung des Art. 47 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, Wohnbauförderungsgesetz – Erhöhung der Punktezahl für die Ansässigkeit oder Beschäftigung im Lande, ebenfalls eingebracht von Andreas Pöder – wurde mit 1 Jastimme (Pöder), 3 Gegenstimmen (Schiefer, Amhof, Renzler) und 2 Enthaltungen (Dello Sbarba, Blaas) abgelehnt.
Mit 3 Jastimmen (Blaas, Pöder und Dello Sbarba) und 3 Gegenstimmen (Schiefer, Amhof, Renzler) abgelehnt wurde auch der Landesgesetzentwurf Nr. 81/16 – Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“, eingebracht von Alessandro Urzì.
Wie Ausschussvorsitzender Oswald Schiefer berichtet, wurden die beiden Gesetzentwürfe zum Wohnbau mehrheitlich abgelehnt, weil die Vorschläge vom neuen Wohnbaugesetz, das derzeit in Ausarbeitung ist, teilweise bereits berücksichtigt werden. Ausschlaggebend für die Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Familiendarlehen war hingegen die mehrheitliche Meinung, dass es zur Familienförderung bereits zu viele verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten gibt; diese sollte man eher bündeln anstatt neue einzuführen. Mehrheitlich abgelehnt wurde auch die vorgeschlagene Ansässigkeitsklausel von 10 (statt 5) Jahren.
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