Gabrieles Bericht
Die Südtiroler Volksanwältin Gabriele Morandell hat ihren Tätigkeitsbericht des Jahres 2015 dem Südtiroler Landtag vorgestellt: 980 bearbeitete Beschwerden (+15%) und über 3.000 Beratungen.
Eröffnet wurde die Vorstellung von Präsidialsekretärin Maria Hochgruber Kuenzer, die betonte, dass die Volksanwaltschaft nunmehr seit 30 Jahren den Bürgerinnen und Bürgern des Landes zur Seite steht und sie bei Problemen mit der Verwaltung unterstützt. Die Volksanwältin stellt den Tätigkeitsbericht gemäß Art. 5 des Landesgesetzes Nr. 3 vom 4. Februar 2010 dem Südtiroler Landtag vor und veröffentlicht ihn auf der Internetseite der Volksanwaltschaft. (www.volksanwaltschaft.bz.it)
„Mit dem aktuellen Bericht an den Südtiroler Landtag baue ich die Transparenz meiner Arbeit weiter aus. Neben den statistischen Daten informiere ich über die verschiedene im Jahr 2015 behandelte Beschwerdefälle und gebe darüber hinaus den Landtagsabgeordneten auch einige Anregungen und Hinweise auf problematische Entwicklungen in der Verwaltung bzw. beim Gesetzesvollzug“, so Volksanwältin Gabriele Morandell vor dem Plenum des Landtags. Sie regte an, im Zuge der Überarbeitung des Autonomiestatuts die Volksanwaltschaft auch darin zu verankern. Bei ihrer Arbeit sei sie manchmal auf eine Verwaltung gestoßen, die kein Gehör für das Bedürfnis der Bürger nach Klarheit hatte, manchmal auch auf Fälle, die wegen unklarer Gesetze schwer zu lösen waren, “aber ich weiß, dass der Landtag daran arbeitet, die Gesetze verständlicher zu machen”, ergänzte Morandell.
Der Jahresbericht richtet sich aber nicht nur an die Landtagsabgeordneten, sondern ist auch eine Information für die Bürgerinnen und Bürger in Südtirol, sodass auch diese das Angebot der Volksanwaltschaft besser kennen lernen.
Im Jahr 2015 sind bei der Volksanwaltschaft 980 Beschwerden eingegangen und bearbeitet worden. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren ist dies ein Anstieg von 15 Prozent. Zudem ist auch die Anzahl der durchgeführten Beratungen von 2.616 im Jahr 2014 auf 3.068 im Jahr 2015 gestiegen.
Es fällt auf, dass fast 60 Prozent der Beschwerden im Rahmen der Außensprechtage oder auch im Büro in Bozen mündlich vorgebracht werden. Für mich ist diese Zahl ein Beleg dafür, dass das direkte Gespräch als niederschwelliges Angebot trotz aller technischen Möglichkeiten keineswegs ausgedient hat – eher im Gegenteil!
Der Blick auf die Sachgebiete, denen die neuen Beschwerden zugeordnet werden können, zeigt, dass die Anzahl der Gemeindeproblematiken am höchsten sind und im Vergleich zu 2014 von 34 auf 38 Prozent erneut gestiegen sind.
Im Berichtszeitraum konnten 988 Beschwerdefälle abgeschlossen werden.
Eine zufriedenstellende Bilanz, findet Morandell: „Das Amt der Volksanwältin hat sich als wichtige Dialoginstanz bewährt, wenn Bürgerinnen und Bürger Probleme mit Verwaltung und Behörden haben. Die Volksanwältin lotst durch den Verwaltungsdschungel, gibt Informationen, prüft unabhängig Verwaltungshandeln und erklärt es den Betroffenen.“
Im Anschluss antwortete Morandell auf die Fragen der Abg. Sigmar Stocker, Bernhard Zimmerhofer, Oswald Schiefer, Brigitte Foppa und Waltraud Deeg zu verschiedenen Details des Berichts.
Es gebe laufende Gespräche zwischen den Anwaltschaften, erklärte Morandell, der Wunsch nach Unabhängigkeit sei da deutlich. Viele Fälle der geplanten Antidiskriminierungsstellen würden bereits von den Anwaltschaften abgedeckt, diese seien eher der Meinung, dass es dafür keine eigene Stelle brauche. Wichtig sei, dass der Zugang für die Bürger einfach sei, oft stelle sich erst in einem zweiten Moment heraus, wer für das konkrete Problem zuständig sei.
Die Zunahme der Fälle hänge auch damit zusammen, dass die Volksanwaltschaft bekannter geworden sei. Dass so viele Problemfälle die Gemeinden beträfen, sei natürlich – es gebe 116 Gemeinden, und die Gemeinden seien Ansprechpartner für sehr viele Bereiche. Mit den Gemeinden arbeite sie sehr gut zusammen, nur mit Bozen sei es schwieriger. Zum Sanitätsbereich erklärte Morandell, die Patientenakte sei ein schwieriges, für die Patienten nicht leicht lesbares Dokument, auch die Volksanwaltschaft brauche da Interpretationshilfe durch Fachleute.
Die Patienten hätten oft auch nur Bedürfnis nach guter Information, und wenn sie sie von den Ärzten bekämen, seien sie zufrieden. Mit den Landesämtern sei die Zusammenarbeit grundsätzlich gut. Bei der Wohnbauförderung habe sie den Eindruck, die Bürger würden über die verschiedenen Bindungen ausführlich informiert.
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