Abgezweigtes Vermögen
Gerichtliches Nachspiel zur 2014 aufgelösten Genossenschaft Sportring. Ex-Geschäftsführer Roland Atz schließt am Landesgericht einen Vergleich über 16 Monate Haft ab. Er soll 59.545 Euro für persönliche Zwecke verwendet haben.
von Thomas Vikoler
Er hat in der Zaunrempler-Affäre für seine Unschuld gekämpft – und wurde am Ende freigesprochen. Diesmal sah der frühere SVP-Regionalassessor Roland Atz keinen anderen Ausweg aus einem Strafverfahren als einen gerichtlichen Vergleich.
Es geht um die Genossenschaft Sportring, die bis 2014 die Eisanlage in der Sill verwaltete. Atz war der langjährige Geschäftsführer der Genossenschaft und betonte angesichts der wirtschaftlichen Turbulenzen von Sportring immer wieder, er habe ein stattliches Guthaben gegenüber der Genossenschaft.
Offenbar war es genau umgekehrt. Die Staatsanwaltschaft wirft Atz in einer Anklage vor, 59.545,29 Euro aus dem Vermögen der Genossenschaft abgezweigt zu haben. Ein Verstoß gegen das Konkursgesetz.
Bei der Liquidierung von Sportring am 4. August 2014 fehlte jedenfalls die genannte Summe. Die Ermittlungen ergaben, dass sie Atz für persönliche Ausgaben heranzog.
Wie genau? Einmal über eine „simulierte“ doppelte Zahlung an den Anwalt Anton von Walther im Jahre 2009. Zur Begleichung einer Honorarnote waren dem Anwalt 1.728 Euro vom Konto der Genossenschaft überwiesen worden. Derselbe Betrag landete – über einen Bankscheck (Nr. 60507357) – auch auf dem Privatkonto des ehemaligen Politikers.
Und dann die Geschichte mit dem 150.000-Euro-Kredit, den die Genossenschaft mit Beschluss vom 29. September 2007 ihrem Geschäftsführer gewährte. Atz zahlte laut Anklageschrift den Kredit lediglich zum Teil zurück. 57.817,29 Euro fehlten, Atz soll sie „für persönliche Spesen, die mit der Tätigkeit der Genossenschaft zu tun hatten“ verwendet haben.
Der Gesamtschaden, den der Genossenschaftsliquidator Florian Karl gegenüber dem Ex-Geschäftsführer geltend machte, belief sich also auf 57.817,29 Euro.
Gestern hat Atz-Anwalt Giancarlo Massari für seinen Mandanten vor Vorverhandlungsrichter Andrea Pappalardo einen Vergleich über 16 Monate Haft auf Bewährung abgeschlossen. Atz erhielt keine mildernden Umstände wegen Begleichung des Schadens. „Es war unmöglich, die gesamte Summe zurückzuzahlen“, sagt Anwalt Massari.
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