Das Betriebsabkommen
Die Südtiroler Sparkasse und sämtliche in der Bank vertretenen Gewerkschaftsorganisationen haben ein wichtiges Betriebsabkommen erzielt und unterzeichnet.
Die Südtiroler Sparkasse und die Gewerkschaftsorganisationen haben die Vereinbarungen betreffend den neuen Betriebsergänzungsvertrag und hinsichtlich der Solidaritätstage unterzeichnet. „Trotz anfänglich entfernter Positionen konnte – nach intensiven, in den letzten Monaten zwischen Bank und Gewerkschaftsvertretern geführten Verhandlungen – eine ausgewogene Lösung gefunden werden, die sowohl den Erfordernissen der Bank nach notwendigen Kosteneinsparungen, als auch jenen der Mitarbeiter/-innen nach angemessener Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse Rechnung trägt“, so heißt es in einer Aussendung.
Das Abkommen stelle einen wichtigen Baustein und einen Eckpfeiler dar, um sich erfolgreich der Zukunft zu stellen, die von bedeutenden Entwicklungen und Herausforderungen geprägt ist, und um die wichtigste Bank in unserem Lande zu stärken, so Generaldirektor Nicola Calabrò.
Er sagt außerdem: „Zentrale Themen dieses wichtigen und innovativen Abkommens sind unter anderem die Erhöhung der Flexibilität und der beruflichen Mobilität sowie Kosteneinsparungen sowohl struktureller, als auch außerordentlicher Natur. Mit der Einführung von innovativen Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben beinhaltet das Abkommen ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Mitarbeiter/-innen und ihrer Familien. Von Bedeutung sind auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Solidaritätsabkommens.“
Dieses sieht die Aussetzung der Arbeitstätigkeit für bestimmte Zeitspannen vor, die zum Teil vom Fonds der Bankangestellten abgedeckt sind, und eine Laufzeit von 24 Monaten hat.
Zur Erreichung der Kosteneinsparungsziele leisten ebenso die leitenden Angestellten („dirigenti“) der Bank sowie die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsrates ihren Beitrag, indem ihre Gehälter und Vergütungen gekürzt werden.
„Große Bedeutung und eine Neuheit im Abkommen ist die Regelung der betrieblichen Sozialleistungen“, erklärt der Verantwortliche der Direktion Operations, Diego Russo, „mit den Familien, die in den Mittelpunkt gestellt werden, und indem unter anderem den Mitarbeiter/-innen mit Kindern, jenen mit Behinderungen und den Grundsätzen der Gleichstellung Rechnung getragen wird. Entsprechend berücksichtigt werden auch die verschiedenen Teilzeitformen. In diesem Zusammenhang wird – zum ersten Mal in der Sparkasse – die sogenannte ‚Generationswechsel-Begleitung‘ eingeführt, die es den über 60 jährigen Mitarbeiter/-innen, die nahe der Pensionierung stehen, ermöglicht, in Teilzeit zu arbeiten. Es ist jedenfalls sehr wichtig, diese Veränderungen vorgenommen zu haben und den Betriebsergänzungsvertrag auf die neuen Erfordernisse und Bedürfnisse der Menschen in einer sich merklich wandelnden Gesellschaft abgestimmt zu haben.“
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