Gerettete Spielhallen
Das Landesaufsichtsamt hat bei der Verweigerung von sieben Spielhallen-Genehmigungen offenbar falsch gerechnet.
(tom) Nicht nur Slotmachines, die praktisch aus der Stadt Bozen verschwunden sind, sondern auch Spielhallen sind unter den Beschuss der Behörden geraten. Am 15. Juli 2015 verweigerte Marion Markart, Leiterin des Aufsichtsamtes des Landes, der Firma Allstar Srl die Genehmigung bzw. Verlängerung von sieben Spielhallen-Genehmigungen.
Darunter auch jene für den Spielsalon am Bozner Busbahnhof, deren Räumlichkeiten der Gemeinde Bozen gehören. Die weiteren befinden sich in der Galvanistraße, in der Claudia-Augusta-Straße und der Turinstraße, sowie in Meran (Romstraße und Carduccistraße) und in Neumarkt (Boznerstraße):
Am 16. Dezember 2015 setzte das Verwaltungsgericht die faktischen Schließungsverfügungen (auch die Gemeinde Bozen hängte sich daran) aus, die Spielhallen sind weiter in Betrieb. Nun gibt es eine weitere gute Nachricht für Livio Cellini, dem gesetzlichen Vertreter der Firmen Admiral Italia und Adria Gaming (inzwischen Allstar Srl): Das Gericht hat die abweisenden Bescheide von Direktorin Markart aufgehoben. Begründung: Eine falsche Zeitrechnung im Dekret.
Das Land hätte die 2011 erneuerten Genehmigungen (damals war das Landesgesetz gegen die Spielsucht noch nicht in Kraft) mit einer fünfjährigen Fälligkeit ausstellen müssen – also bis zum 20. April dieses Jahres. Im abweisenden Dekret war der 31. Dezember 2015 als Fälligkeit angegeben worden.
Das heißt: Die sieben Spielhallen-Genehmigungen sind inzwischen verfallen, dürften aber durch die (sichere) Anfechtung des Urteils weiter aufrecht bleiben.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.