„Wir brauchen mehr Geld“
Die Patronate fordern eine zusätzliche Finanzierung. Anstatt neuer Aufgaben brauche es eine Bezahlung der geleisteten Arbeit.
Das Land hat versprochen, die Patronate mit 300.000 Euro jährlich zu fördern. An die Auszahlung gebunden wäre die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben im Bereich soziale Abfederungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Für die Patronate in Südtirol ist dieser Vorschlag nicht annehmbar, da dies eine Zusatzbelastung bedeute und bereits jetzt Dienste ohne Vergütung oder öffentliche Finanzierung angeboten würden.
Bei einem Treffen mit den Verantwortlichen der Abteilung Soziales und Arbeit der Provinz und der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) haben die Patronate erklärt, dass in den vergangenen Jahren zusätzlich zu den von der Region finanzierten Diensten Leistungen für die Autonomen Provinzen Bozen und Trient dazu kamen. „Aufgrund eines Dekrets der Region aus dem Jahre 2011 kam es zu einer Ungleichbehandlung zwischen Bozen und Trient“, so heißt es.
Zunächst bekamen die Patronate in Trient 2,1 Millionen Euro, jene in Bozen 2,4 Millionen, aufgrund der höheren Kosten wegen der Zweisprachigkeit. Im Jahre 2011 erhielten die Trientner Patronate 300.000 Euro zusätzliche Finanzierung, die dann auf 600.000 aufgestockt wurde, dank des Einsatzes der Provinz Trient. Das Land Südtirol hat hingegen 2011 beschlossen, die Beiträge der Region nicht aufzustocken.
„Diesbezügliche Bitten der Patronate wurden ignoriert, es fehlte die Wertschätzung der hohen Qualität der Dienste für die Bürgerinnen und Bürger, die die Patronate durch die Ressourcen der Trägerorganisationen weiter garantiert haben“, heißt es in einer Presseaussendung.
Seit über einem Jahr fordern die Patronate in Südtirol, dass die versprochene Finanzierung von 300.000 Euro ausbezahlt wird, um die bereits durchgeführten Leistungen für das Land zu finanzieren: es sind dies Ansuchen um das Familiengeld des Landes und ums staatliche Mutterschaftsgeld.
„Es handelt sich um über 10.000 Akten allein im Jahr 2015, einschließlich der flächendeckenden Beratung, da das Land selbst nicht mit eigenen Schaltern im Territorium vertreten ist und die Übermittlung telematisch erfolgen muss“, so die Patronate.
Statt die 300.000 Euro für die getätigten Dienstleistungen auszuzahlen, knüpft nun das Land daran die Auflage, dass weitere Kompetenzen übernommen werden: Beratung bei den Sozialmaßnahmen, Verfügbarkeitserklärungen der Arbeitslosen mit dem Programm e-job-ole sowie Anträge um Vaterschaftsurlaub.
Die Patronate erinnern daran, dass im Jahre 2015 etwa 24.000 Anträge um Arbeitslosengeld an die Versicherungsanstalt Nisf/Inps eingereicht wurden. In den ersten vier Monaten des Jahres 2016 wurden bereits 12.000 Anträge ausgefüllt. Es ist anzunehmen, dass es heuer 30.000 Anträge sein werden.
In der Aussendung heißt es weiters:
„Die Patronate haben nicht die Absicht weitere Aufgaben zu übernehmen, die die versprochenen 300.000 Euro wieder wettmachen würden. Im Vergleich zur Provinz Trient käme das Geld eh schon mit fünf Jahren Verspätung, obwohl die Patronate in die Mitarbeiter, in Weiterbildung und Technologie investiert haben, um den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Qualität bei der Diensten bieten zu können. Außerdem zählt es nicht zu den vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben eines Patronats, Arbeitslose namentlich in die Datenbank der Arbeitsvermittlung einzutragen. Die Patronate würden dadurch die Arbeit eines öffentlichen Amtes übernehmen.
Die Patronate haben nicht die Absicht, sich aus der Zusammenarbeit mit dem Land Südtirol zurückzuziehen. Sie sehen es aber als notwendig, vor der Übernahme weitererAufgaben und Kompetenzen – vor allem was die Führung der Listen der Arbeitsämter betrifft – dass eine Technikerrunde die wirtschaftlichen Aspekte (aktuelle Kosten des Dienstes, Einsparungen für die öffentliche Verwaltung,Arbeitsauftrag) bewertet. Die Rolle und die Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern und gegenüber der öffentlichen Verwaltung sind genau zu klären, vor dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Tätigkeit der Patronate.
Im Bereich der Sozial- und Beschäftigungsmaßnahmen ist in Italien ein grundlegender und schneller Wandel zu erkennen. Im restlichen Italien wird die Verfügbarkeitserklärung für den Arbeitsmarkt beim Nisf/Inps zusammen mit dem Antrag ums Arbeitslosengeld Naspi abgegeben. Das Land Südtirol hält an der Doppelung fest: Eintragung bei der Arbeitsvermittlung und Anfrage um Arbeitslosengeld Naspi bei einem Patronat, mit der Auflage, innerhalb von 30 Tagen bei der Arbeitsvermittlung das Orientierungsgespräch zu führen und die Arbeitsbereitschaftserklärung zu unterzeichnen.
Würde dies alles an die Patronate delegiert, müsste der Bürger längere Wartezeiten in Kauf nehmen, da die Patronatbüros bereits ausgelastet sind. Der Bürger müsste trotzdem innerhalb von 30 Tagen beim Arbeitsamt vorsprechen. Einzige mögliche Vereinfachung für den Bürger wäre die Abgabe der Verfügbarkeitserklärung direkt beim Nisf/Inps, wie es das nationale Gesetz vorsieht. All diese Aspekte müssen genauer geprüft werden, dies darf aber nicht die Auszahlung der 300.000 Euro weiter verzögern.
Die Patronate haben seit Jahren für die öffentliche Hand Arbeit geleistet, die nicht vergütet wurde. Es wurden immer mehr Aufgaben an die Patronate delegiert, auch aufgrund der Digitalisierung der öffentlichenVerwaltung. Dies betrifft eine immer älter werdende Bevölkerung, deren Computerkenntnisse unzureichend sind, um selbständig ihre Rechte einfordern zu können. Wenn das Land Südtirol die Patronate angemessen finanziert, kann es dadurch für seine Bürger einen besseren Zugang zu ihren Rechten und eine höhere Qualität der Dienste gewährleisten.“
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