Stich ins Wespennest
Nicht einmal die Hälfte der schätzungsweise 4.000 berechtigten Mindestrentnerinnen und -rentner in Südtirol nehmen die Aufstockung von monatlich 170 Euro auf 750 bis 800 Euro im Monat in Anspruch.
Andreas Pöder hat mit seiner Landtagsanfrage zur Mindestrenten-Aufstockung offenbar in ein kleines „Wespennest“ gestochen:
Nachdem die zuständige Landesrätin auf die Anfrage hin im Landtag erklärte, dass im Jahr 2014 etwa 1.500 und im Jahr 2015 über 1.700 Mindestrentner die vom Land bezahlte Aufbesserung der Mindestrente beziehen, haben sich auf die folgenden Medienberichte hin eine Reihe von Personen beim Abgeordneten der BürgerUnion gemeldet, welche die mangelnde Information über diese Sozialleistung beklagten.
Pöder selbst kritisiert nun nach einigen Recherchen ebenfalls die mangelhafte Informationsschiene des Landes und auch der Sozialsprengel.
„Nicht einmal die Hälfte der schätzungsweise 4.000 berechtigten Mindestrentnerinnen und -rentner in Südtirol nehmen die Aufstockung von monatlich 170 Euro auf 750 bis 800 Euro im Monat in Anspruch. Und dies geschieht in vielen Fällen ganz einfach deshalb, weil die Information diesbezüglich fehlt“, so Pöder.
„Man gewinnt fast den Eindruck, als wäre es dem Land nicht ganz unrecht, dass diese Leistung nicht von allen beantragt wird. So spart das Land Geld.“
Die Aufstockung der Mindestrenten in Form eines Zuschusses für die Wohnungsnebenkosten war im Jahr 2014 beschlossen worden.
Rentnerinnen und Rentner die älter als 70 Jahre sind und maximal 7.800 Euro Rente im Jahr haben erhalten die indirekte Aufstockung aus dem Landeshaushalt. Eine direkte Anhebung der Mindestrenten kann Südtirol selbst nicht vornehmen, weil die Rentenzuständigkeit beim Staat liegt.
So hat man den Weg über die Rückerstattung über die Wohnungsnebenspesen gewählt. Damit kann man im Monat rund 170 Euro zuschießen.
Bei Einführung der Maßnahmen sprach die Landesregierung von 4.000 anspruchsberechtigten Mindestrentnerinnen und -rentnern.
„Dass irgendwo eine Art Schwellenangst zur Mindestrentenaufstockung besteht, hat man damals schon vermutet. Die betroffene Generation rennt nicht gleich jeder Sozialleistung hinterher. Deshalb war eine ordentliche Informationskampagne versprochen worden. Allerdings hat man offenbar nicht ganz die richtigen Informationskanäle gewählt und letztlich doch wohl die Information der Mindestrentner auf Sparflamme gekocht. Und irgendwann war es dann sogar manchem Haushaltsverwalter des Landes recht, dass nicht alle Berechtigten die Leistung in Anspruch nehmen“, so Pöder.
„Hier gilt es, besser zu informieren und die Leute offensiver auf die Mindestrentenaufstockung aufmerksam zu machen, ja sie sogar zu ermuntern, diese in Anspruch zu nehmen. Gerade weil man weiß, dass die betroffene Generation durchaus auch Hemmungen hat, Sozialleistungen zu beantragen, sollte man sich als Land aber nicht mit einem Achselzucken nach dem Motto ´ja wenn die nicht wollen´ begnügen.“
Pöder hat einen Beschlussantrag vorbereitet, der eine bessere und offensivere Methode fordert, um den betroffenen Mindestrentnern die Aufstockung zukommen zu lassen.
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