„Chaotisch und schlampig“
Der LH wollte den Abgeordneten bei der Gesetzgebung entgegenkommen. Aus Oppositionssicht ist er bei diesem Vorhaben gescheitert.
Von Matthias Kofler
Bernhard Zimmerhofer winkt ab: „Von einem Entgegenkommen kann keine Rede sein. Diese Vorgangsweise ist chaotisch und schlampig. Wenn man uns ein Gesetz vorlegt, dann sollte dieses auch hieb- und stichfest sein“, ärgert sich der Abgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit.
Der 2. Gesetzgebungsausschuss im Landtag hat den sogenannten Landwirtschafts-Omnibus behandelt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde mit vier Jastimmen (Maria Hochgruber Kuenzer, Josef Noggler, Oswald Schiefer und Albert Wurzer) und zwei Enthaltungen (Riccardo Dello Sbarba und Bernhard Zimmerhofer) gutgeheißen.
Allerdings dauerte die Sitzung nur eine halbe Stunde. Der Grund: Die Mehrheit hat – wie schon beim Sozialomnibus – das Gros der Artikel wieder zurückgezogen und deren Behandlung auf Herbst verschoben. Der gesamte zweite Abschnitt wurde kurzerhand mit einem Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher ersetzt, wodurch auch die Anzahl der Bestimmungen reduziert wurde.
Übrig geblieben ist ein Rumpfgesetz.
Die Opposition zeigt sich über die Vorgangsweise der Landesregierung verwundert: „Wenn der Landeshauptmann in der Gesetzgebungskommission so viele Abänderungsanträge vorlegt, dann bedeutet das für mich, dass man sich nicht gut vorbereitet hat“, sagt Bernhard Zimmerhofer. Zudem habe Arno Kompatscher zu Beginn der Legislatur versprochen, keine Omnibusse mehr vorzulegen. Auch aus diesem Versprechen sei nichts geworden.
Die wenigen genehmigten Artikel betreffen unter anderem die Erneuerung der Konzessionen für Mineralwasserabfüllung oder die urbanistischen Bestimmungen zu den Gewerbegebieten. Hierzu wurden eine genauere Definition der zugelassenen Tätigkeiten und der Enteignungsbestimmungen eingefügt. Vorgesehen wird auch eine digitale Veröffentlichung der Fach- und Durchführungspläne in grafischer Form – hierzu hat der Ausschuss die Frist für Einwände der Betroffenen von 30 auf 60 Tage erhöht.
Auf Vorschlag von Kommissionspräsident Albert Wurzer wurde auch eine Bestimmung zu Bonifizierungs- und Bodenverbesserungskonsortien eingefügt. Demnach soll sich das zuständige Amt um die Grundbuchanmerkung von Bauten des Konsortiums (z.B. Pumpstationen) kümmern. Die (privaten) Bodenverbesserungskonsortien sollen ihre Verwaltungsaufgaben an die (öffentlichen) Bonifizierungskonsortien übertragen können, wofür letztere um einen Beitrag vom Land ansuchen können.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.