Die Schwulen-Erpressung
Am Landesgericht Trient läuft das Verfahren gegen einen 30-jährigen Mann: Dieser soll seinen Partner um 5.000 Euro erpresst haben, um dessen Homosexualität nicht öffentlich zu machen.
Dem 30-Jährigen droht eine Verurteilung wegen Erpressung.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinem 60-jährigen Partner gedroht zu haben, dessen Homosexualität öffentlich zu machen. Als Gegenleistung für sein Schweigen forderte er 5.000 Euro.
Das Verfahren leitet der Richter Francesco Forlenza.
Die Beziehung zwischen den beiden Männern soll zu Beginn freundschaftlicher Natur gewesen sein. Dann soll sie sich in eine (geheime) homosexuelle Liebesbeziehung entwickelt haben.
Der 60-Jährige wollte aber nicht, dass die Liebe öffentlich wird. Diese Tatsache nutzte der jüngere der beiden Partner aus.
Die Erpressung ging so weit, dass der Angeklagte seinen Partner bei der Arbeit aufsuchte, um ihm vor den Arbeitskollegen eine Szene zu machen.
Der 60-Jährige zeigte seinen Partner daraufhin an.
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