„Wir machen weiter“
Der Dienst für die Geschäftsfliegerei, für Sportflüge sowie für Charterflüge von und nach Bozen werden von der Flughafenbetreibergesellschaft ABD wie bisher garantiert. Dies stellt die Betreibergesellschaft ABD klar.
Nach der beratenden Volksbefragung zum Flughafengesetzentwurf der Südtiroler Landesregierung gab es von mehreren Seiten die Unsicherheit, ob der Flugbetrieb aufrechterhalten wird – vor allem im Hinblick auf die gut gebuchten Charterflüge, die von Südtiroler Familien in Anspruch genommen werden.
Die Sprecherin der Betreibergesellschaft ABD Mirjam Lanz stellte am Mittwoch bezüglich der Funktionalität des Flughafens Bozen klar:
• Die Charterflüge zu den Sommerdestinationen in den Süden werden wie geplant durchgeführt.
• Die ABD ist Inhaberin der Konzession. Diese Konzession wird von der staatlichen Luftfahrtbehörde ENAC vergeben. Damit verbunden sind Pflichten wie jene, die Voraussetzungen für den regulären Flugbetrieb zu garantieren. Dies betrifft alle Sport-, Geschäfts- und Charterflüge.
• Die ABD ist die Betreibergesellschaft, Eigentümer dieser Gesellschaft ist das Land Südtirol. Der Verwaltungsrat der Betreibergesellschaft wird sich mit dem Land als Eigentümer nun über die nächsten Schritte beraten und das Land wird dann alle notwendigen Schritte für die Ausschreibung (also den Verkauf der ABD) einleiten. Diese Ausschreibung ist so vom Gesetz vorgesehen.
• Die ABD wird die Südtiroler Öffentlichkeit über die weitere Entwicklung des Flughafens Bozen auch künftig transparent und umfassend informieren.
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