„Keine Konsequenzen“
Im September entscheidet sich definitiv die Funktionärs-Zukunft des Antholzer Biathlon-Papsts Gottlieb Taschler.
Zwei Jahre Sperre für jegliche institutioneller Funktionärstätigkeit. So lautet das am Montag ausgesprochene erstinstanzliche Urteil des römischen Antidoping-Gerichts für Gottlieb Taschler, dem Antholzer Biathlon-Papst. Ein Urteil, das sein Verteidiger Flavio Moccia in der Berufung umzudrehen hofft. „Es ist die Regel, dass das Gericht in der ersten Instanz Sperren verhängt. Dabei hat es unsere entlastenden Elemente nicht einmal angeschaut, sich vornehmlich auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bozen gestützt“, sagt Moccia über den Schuldspruch.
Ein Schuldspruch, der laut dem Verteidiger vorerst „keine Konsequenzen“ hat. Taschler könne weiter OK-Chef des Antholzer Biathlon-Weltcups bleiben, da es sich dabei um keine institutionelle Tätigkeit handle.
Voraussichtlich im September findet die Berufungsverhandlung in Rom statt, da entscheidet sich definitiv die Funktionärs-Zukunft Taschlers. Zuallererst jene im internationalen Biathlon-Verband IBU, deren – seit Bekanntwerden der Dopingaffäre ruhend gestellter – Vizepräsident er ist. IBU ist einer vom CONI anerkannter Verband, im Falle einer Bestätigung der zweijährigen Sperre wäre Taschler faktisch abgesetzt.
Keine Berufung gegen die ebenfalls am Dienstag verhängte zweijährige Wettkampfsperre einlegen wird Sohn Daniel Taschler, dem Doping mit EPO vorgeworfen wird. Er ist nicht mehr als Biathlet aktiv.
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