Der Spezialüberwachte
Das Bozner Strafgericht hat gegen den 22-jährigen Fatmir Muhaj eine exemplarische Vorbeugemaßnahme wegen Gemeingefährlichkeit verhängt: Bei jedem Verlassen seiner Wohnung muss er sich bei der Polizei melden.
von Thomas Vikoler
Seit 2011 gibt es das Gesetz Nr. 159 zur öffentlichen Sicherheit. Angewandt wurde es hierzulande vor allem von Quästor Lucio Carluccio in Gestalt von Ausweisungen von auffälligen Nicht-EU-Bürgern. Nun wurde am Landesgericht, wiederum auf Betreiben des Quästors, eine exemplarische Vorbeugemaßnahme nach Gesetz Nr. 159/2011 verhängt.
Sie gilt Fatmir Muhaj, 22, aus Kaltern, dem mutmaßlichen Boss einer Gruppe, die zuletzt Stadtpolizei und Polizei beschäftigte.
Der Höhepunkt: Die Glas-Attacke auf einen Bozner Stadtpolizisten in Zivil in einer Bar in Oberau-Haslach. Dieser hatte einige Tage zuvor gegen Muhaj eine Strafe wegen Autofahrens ohne Führerschein verhängt. Es ist erwiesen, dass nicht Muhaj, sondern ein zweiter Beteiligter, Dashamir Shehi, das Glas geworfen hat.
Dennoch verhängte Quästor Carluccio Ende April gegen den mutmaßlichen Boss ein Aufenthaltsverbot für Südtirol. Ein Verbot, das er wenige Tage später brach. Er wurde, wiederum von Bozner Stadtpolizisten, in einem Stadtbus aufgegriffen.
Seitdem befand sich Muhaj in U-Haft – bis gestern Nachmittag. Denn derselbe Strafsenat am Landesgericht, der am Samstag Alt-LH Luis Durnwalder im Sonderfonds-Prozess freisprach (Carlo Busato, Stefan Tappeiner, Ivan Perathoner) hat gestern den Antrag auf Spezialüberwachung des Quästors angenommen.
Die Verfügung, die sofort gilt, wurde zu Mittag unterzeichnet und am Nachmittag Muhajs Verteidiger Federico Fava zugestellt.
LESEN SIE DIE HINTERGRÜNDE IN DER HEUTIGEN PRINT-AUSGABE.
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