Landtag gegen Kürzung
Der Landtag hat sich erneut mit dem Gehalt des Landeshauptmanns auseinandergesetzt – eine Kürzung der Bezüge wurde aber (vorerst) abgelehnt.
Der Beschlussantrag stammte aus der Feder von Alessandro Urzì: Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, eine Anpassung der Landesbestimmungen über die Bezüge der Landesregierungsmitglieder vorzunehmen.
Alessandro Urzì (Alto Adige nel cuore) verwies auf das sog. Monti-Dekret, das zur Kürzung der Bezüge verpflichte und das bei uns immer noch nicht umgesetzt sei: „Der Landeshauptmann verdient demnach 19.215 Euro brutto im Vergleich zur staatlich festgelegten Höchstvergütung von 13.800 Euro brutto.”
Der Antrag sei öfters vertagt worden, da noch einiges zu klären gewesen sei, aber nun sei das Gutachten von Prof. Caia eingetroffen, das Klarheit schaffe. Demnach habe Südtirol bei den Kosten der Politik nicht viel Spielraum und müsse sich den staatlichen Vorgaben anpassen. Der Landtag sollte sich verpflichten, die Frage innerhalb der nächsten 30 Tage zu lösen. Er werde einen dementsprechenden Antrag vorlegen.
Was man zu diesem Thema auch sage, werde falsch ausgelegt, befürchtete Pius Leitner (F), der dafür plädierte, die Frage gemeinsam und nicht gegeneinander anzugehen. Er sei nicht bereit, alles, was der Staat vorschreibe, blind zu übernehmen. Der Landtag sollte eine Gesamtregelung anpeilen, nicht nur eine zur Entschädigung des Landeshauptmanns. Man frage sich, auch angesichts der zentralistischen Tendenzen in Rom, wie man heute noch Politik machen solle. Es gehe hier auch um die Frage, ob man noch eine Autonomie habe. Außerdem sollte die Diätenzuständigkeit endlich vom Regionalrat an den Landtag übertragen werden.
Derzeit bestehe eine schiefe Optik, meinte Walter Blaas (F). Wenn eine staatliche Vorgabe die Bürger betreffe, setze man sie schnell um, etwa die Fornero-Reform, die eine starke Belastung gewesen sei. Ebenso schnell habe man die Kosten der Politik auf Gemeindeebene beschnitten. Bei den Landtagsabgeordneten habe man die Entschädigungen ebenfalls schon gesenkt, bei den Regierungsmitgliedern noch nicht.
Es gebe da wenig zu diskutieren, meinte Andreas Pöder (BU). Das Dekret sei entweder umzusetzen oder nicht, der Landtag möge sich dementsprechend über den Gesetzentwurf des Präsidiums äußern. Man hätte das Monti-Dekret vor dem Verfassungsgericht anfechten sollen. Pöder kritisierte diesbezüglich auch die Verfassungsreform des “Pagliaccio aus Florenz” (was einen Ordnungsruf von Präs. Bizzo zur Folge hatte, A.d.R.)
Dieter Steger (SVP) verwies auf das Verfassungsgerichtsurteil, wonach Rom bei Ausgaben, die nicht den Staatshaushalt belasten, nicht dreinreden könne. Es gebe einen Gesetzentwurf zum Thema, den man zu gegebener Zeit behandeln werde; daher sei der Antrag nicht nötig. Monti sei für die Autonomie ein Totengräber gewesen, und dabei habe er auch das parlamentarische System damit in Schwierigkeiten gebracht. Natürlich habe es Missbrauch in einigen Regionalräten gegeben, aber überall gebe es öffentliche Finanzierung für die Parlamentsfraktionen.
Alessandro Urzì erläuterte seinen in der Zwischenzeit vorgelegten Antrag. Demnach verpflichte sich der Landtag, innerhalb September die Frage mit Gesetz zu regeln, auf der Grundlage des Vorschlags des Landtagspräsidiums.
Der Landtag könne sich verpflichten, ein Gesetz zu behandeln, aber nicht, es zu verabschieden, gab Präsident Roberto Bizzo zu bedenken. Man könne der Entscheidung nicht vorgreifen.
Brigitte Foppa (Grüne) plädierte dafür, das Thema nicht so defensiv anzugehen, um auf Druck von außen zu reagieren. Es bestehe die Gefahr, dass gute Politik nicht mehr finanzierbar sei. In Tirol etwa würden die Abgeordneten weniger gut bezahlt, dafür bekämen sie mehr Geld für die politische Arbeit.
Andreas Pöder (BU) bezeichnete die Frage als schwer zu lösen. Es gebe höhere Gehälter als jene der Politiker, und schließlich habe man sich schon beizeiten von den Gehältern des Parlaments abgekoppelt.
Sven Knoll (STF) meinte, dass der Wert einer Arbeit anerkannt werden müsse, und die Bewertung könnten die Wähler alle fünf Jahre vornehmen. Für manche Menschen würden Politiker immer zu viel verdienen, daran könne man nichts ändern. Wie Steger verwies er auf das Urteil das Verfassungsgerichts: Wenn dem Staat keine Kosten entstünden, dann habe er auch nicht dreinzureden. Er hoffe, dass man in Südtirol zu einem gemeinsamen Nein zur anstehenden Verfassungsreform finde.
Pius Leitner (F) plädierte für ein Gesamtkonzept zu den Kosten der Politik, das Diäten, Fraktionsausgaben, aber auch Bürgermeistergehälter umfasse. Das Caia-Gutachten sei kein Evangelium, außerdem sei der Südtiroler Landtag der sparsamste Italiens.
Zum eigentlichen Punkt des Antrags wolle er als Betroffener nicht Stellung nehmen, erklärte LH Arno Kompatscher. Er präzisierte, dass es mehrere Verfassungsgerichtsurteile zum Thema gebe. Eines zur Sanität besage, dass das Land von den staatlichen Kürzungen nicht betroffen sei, da es selber für das Gesundheitswesen zahle.
Sein Antrag schränke das Thema nicht auf die Bezüge des Landeshauptmanns ein, erklärte Alessandro Urzì, der sich zu weiteren Änderungen bereit erklärte. Man sollte dieses Kapitel aber endlich einmal abschließen.
Der Antrag wurde mit 2 Ja, 14 Nein und 13 Enthaltungen abgelehnt.
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