Die gute Schule
Der Landtag hat am Freitag das neue Bildungsgesetz genehmigt. Damit werden die Grundsätze der staatlichen Bildungsreform an die lokale Situation angepasst.
Mit der Genehmigung des Landesgesetzentwurfs „Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung“ wurden die notwendigen Anpassungen der Gesetzesbestimmungen des Landes an die staatliche Bildungsreform „La buona scuola“ vorgenommen.
„Es war uns dabei von Anfang an ein Anliegen, kritisch zu hinterfragen, was einen Mehrwert für die Schule in Südtirol darstellt“, sagt Bildungslandesrat Philipp Achammer. In erster Linie bringe das neue Bildungsgesetz mehr autnome Gestaltungsmöglichkeiten für die Schulen, zeigt sich Landesrat Achammer überzeugt.
Durch die staatliche Bildungsreform sind weitreichende Zuständigkeiten an Südtirol übergegangen – etwa im Bereich der Lehrerausbildung oder der Anerkennung ausländischer Lehrbefähigungen.
Auch wenn das Staatsgesetz in Südtirol nicht unmittelbar zur Anwendung kommt, musste das Land dennoch seine Bestimmungen an die Grundsätze der staatlichen Gesetzgebung anpassen, da Südtirol im Bereich des Unterrichts an den Grund-, Mittel- und Oberschulen nur sekundäre Gesetzgebungsbefugnis besitzt.
Auch Landesrat Christian Tommasini zeigt sich erfreut darüber, dass das Landesgesetz sowohl für die Schulwelt in Südtirol ganz allgemein, als auch für die einzelnen Schulen mehr Autonomie mit sich bringt. So ermöglichten die neuen Gesetzesbestimmungen etwa den Ausbau der Mehrsprachigkeit und die Stärkung des Austausches zwischen der Schul- und der Arbeitwelt, stellt Landesrat Tommasini fest.
Einen wesentlichen Aspekt der Bildungsreform – sowohl auf staatlicher als auch auf Landesebene – stellt die mehrjährige Planung dar. So ist beispielsweise die Erstellung eines Dreijahresplans der Bildungsangebote an den Schulen vorgesehen, der eine längerfristige und stabilere Planung und Finanzierung sicherstellt.
Für Diskussionen gesorgt hat vor allem die kompetenzorientierte Bewertung. „Hierbei handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, die es den Schulen gestattet, entsprechend den von der Landesregierung festgelegten Kriterien und Modalitäten innovative Bewertungsmodelle zu entwickeln, die der Kompetenzorientierung in den Rahmenrichtlinien entsprechen“, betont Landesrat Achammer.
Auch der Bereich des Kindergartens nahm in der Diskussion breiten Raum ein, obwohl er nicht Teil des Gesetzes ist. „Es konnten wesentliche Zusicherungen zur Arbeitszeitentlastung und zum Stellenkontingent getroffen werden“, berichtet Landesrat Achammer.
Eine der wesentlichsten Neuerungen für die Lehrpersonen ist, dass künftig besondere Qualifikationen für spezifische Unterrichtsverfahren oder schulische Angebote berücksichtigt werden. Ermöglicht wird daher auch eine Direktberufung von Lehrpersonen mit spezifischen Qualifikationen durch die Schulen. Zudem ist für den Unterricht an den Grundschulen – etwa in Leibeserziehung, Musik oder Englisch – der Einsatz von Fachlehrpersonen als Kann-Bestimmung vorgesehen.
Für die Schülerinnen und Schüler sind schließlich neue, auch außerschulische oder schulstufenübergreifende Initiativen und Maßnahmen zur Förderung von Begabung, zur Verbesserung der schulischen Leistungen und zur Vermeidung von Schulabbrüchen vorgesehen.
Neu ist auch die Einführung eines digitalen Bildungsprofils für alle Schülerinnen und Schüler, das die grundlegenden Daten des Bildungsweges und der erworbenen Kompetenzen enthält.
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