Der Hausärzte-Mangel
Südtirol droht in den nächsten Jahren ein Hausärzte-Mangel. Laut dem SGB/Cisl wirke sich die Patientenobergrenze in Südtirol negativ aus.
Der SGB/Cisl schlägt Alarm:
Südtirol droht in den nächsten Jahren ein verschärfter Hausärzte-Mangel. der Stellenplan ist bereits mit 64 Hausärzten im Minus, in den nächsten Jahren werden viele Hausärzte in Rente gehen, der staatliche Kollektivvertrag legt eine Höchstgrenze von 1.575 Patienten pro Hausarzt fest.
In einer Aussendung der Gewerkschaft heißt es:
„Der gesamtstaatliche Vertrag mit seinen rigiden Regeln ist auf eine Realität ausgerichtet, die anders ist als jene in Südtirol. In Südtirol gibt es zu wenige Hausärzte, im restlichen Staatsgebiet zu viele. Die Patientenobergrenze macht gesamtstaatlich gesehen Sinn, bei uns wirkt sie sich negativ aus.
Die gesamtstaatlichen Regeln sind ein Hemmschuh für die Vertragsverhandlungen auf lokaler Ebene. Einige Punkte, wie etwa die Patientenobergrenze, können auf lokaler Ebene nicht angetastet bzw. verhandelt werden. Auch die Politik argumentiert im Zuge der Verhandlungen, dass der gesamtstaatliche Vertrag dies und jenes nicht zulasse. Also müssen wir auf politischer Ebene neue Lösungen finden und mehr Verhandlungsautonomie einfordern, um den Spielraum des lokalen Kollektivvertrags zu vergrößern“. Dies sei nicht nur im Interesse der Hausärzte, sondern sichere die Qualität der Dienste und der Gesundheitsversorgung (Stichwort Sicherung der hausärztlichen Betreuung in der Peripherie) und sei somit im Interesse der Patienten und der Allgemeinheit.
Der frühere Landeskollektivvertrag für die Ärzte der Allgemeinmedizin war insofern besser, weil er genug Spielraum ließ, um auf die Besonderheiten in Südtirol zu reagieren. So war die Betreuung von bis zu 2.000 Patienten möglich und es gab Fördermaßnahmen für die Einrichtung von Gemeinschaftspraxen und für die Einstellung von Praxisbürokräften. Dies ist nun mit dem neuen Regelwerk für Jungmediziner nicht mehr möglich, da im gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgegebene finanzielle Begrenzungen und Deckelungen greifen. Der seit 2015 geltende lokale Zusatzvertrag kann den gesamtstaatlichen Vertrag nur ansatzweise verbessern (z. B. werden die Gehaltseinbußen teilweise aufgefangen).
Zu den Forderungen der Ärztegewerkschaft im SGBCISL zählen u.a. die Wiedereinführung der Förderung von Gemeinschaftspraxen bzw. vernetzter Praxen sowie der Einstellung von Praxisbürokräften. Dies könnte auch zur Schaffung zusätzlicher Teilzeit-Arbeitsplätze führen.“
Um die Lage zu erheben und um die eigenen Standpunkte zu untermauern hat die Ärztegewerkschaft im SGBCISL eine Umfrage unter den Hausärzten in Südtirol durchgeführt. Der erste Teil der Umfrage ist abgeschlossen. Fast die Hälfte der Hausärzte hat geantwortet (Fragenbogenrücklauf 131 von insgesamt 284).
Einige Ergebnisse der Befragung:
- viele der befragten Hausärzte planen früher in Rente zu gehen als vom Sanitätsbetrieb vermutet
- über die Hälfte haben demnach mehr als 1.575 Patienten (entspricht der staatlichen Höchstgrenze)
- die Mehrheit jener, die nicht in einer Gemeinschaftspraxis bzw. einer vernetzen Praxis sind, wäre gewillt, eine solche zu gründen
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.