Der Strom-Kompromiss
Die SVP-Parlamentarier Hans Berger und Albrecht Plangger freuen sich, dass die Südtiroler Energieverteiler vom aufwändigen und kostspieligen Verfahren der funktionalen Trennung ausgenommen werden.
„In der Industriekommission des Senates ist die Annahme eines für die kleineren Südtiroler Stromverteiler wichtigen Antrages gelungen. Besagter Antrag sieht vor, dass Energieversorger, die nicht mehr als 25 Tausend angeschlossene Kunden beliefern, von dem aufwändigen und kostspieligen Verfahren der sogenannten funktionalen Trennung ausgenommen werden, so wie es auch die EU-Richtlinie 2009/72/EG erlaubt. Mit der Annahme unseres Antrages seitens der Industriekommission ist die erste wichtige Hürde genommen“.
Das betont der Südtiroler SVP-Senator Hans Berger, Einbringer des besagten Antrages, gemeinsam mit SVP Senator Karl Zeller. Davon betroffen sind alle Südtiroler Energieunternehmen mit Verteilerfunktion, außer ALPERIA.
„In dieser Frage sind wir aktiv geworden, da ungeachtet des Inhalts dieser EU-Richtlinie der nationale Gesetzgeber (mit Gvd. 93/2011) ursprünglich vorgeschrieben hatte, dass die funktionale Trennung für alle Stromverteilungsunternehmen gilt und zwar unabhängig von ihrer Größe. Laut einem Beschluss der nationalen Aufsichtsbehörde für elektrische Energie und Gas (AEEGSI) von 2015 mussten somit auch kleinere Energieversorgungsunternehmen die Geschäftsbereiche Produktion, Trading und Verteilung, organisatorisch und funktional, vollständig voneinander trennen. In Südtirol sollte diese Regel ab dem 1. Juli 2017 gelten“, erklären Berger und Zeller.
„Besagte Trennung hätte einen übermäßig großen finanziellen und organisatorischen Aufwand besonders für jene genossenschaftlich organisierten Energieunternehmen bedeutet, die in Berggebieten und besonders in den umliegenden Tälern für die Herstellung und Verteilung von Strom zuständig sind“, erklären die Südtiroler Senatoren.
„Kollege Albrecht Plangger, der in diesem Bereich sehr aktiv ist, hatte in Zusammenarbeit dem Südtiroler Energieverband (SEV) wichtige Vorarbeit geleistet. Wir haben besagten Antrag übernommen und im Senat vorgelegt und die Industriekommission sowie die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium auf das Problem sensibilisiert, um eine Lösung zu erwirken“, erklärt Berger.
„In der Kommission haben wir nun die Zustimmung für unseren Antrag erreicht und damit ist die wichtigste Hürde genommen: Betriebe mit weniger als 25 Tausend angeschlossenen Kunden können aufatmen, denn sie werden mit einer De-Minimis-Klausel von diesem aufwändigen und kostspieligen Verfahren ausgenommen.“
Derselbe Antrag sieht außerdem vor, dass bei Verteilerbetrieben mit weniger als 25 Tausend Kunden in Zukunft automatisch der parametrische Tarif angewendet wird, der die Anerkennung von außergewöhnlichen Betriebskosten bei der Erstellung der Stromrechnungen für die Endkunden regelt. Die Entscheidung zwischen der „tariffa puntuale“ und der „tariffa parametrica“, die laut den Vorgaben der AEEGSI ursprünglich bis zum 31. Juli 2016 hätte erfolgen sollen, wird damit überflüssig.
„Wir sind zuversichtlich, dass dieser Antrag auch die Genehmigung seitens des Plenums des Senates erhält. Dann wird der Gesetzesentwurf zur Wettbewerbsförderung der Abgeordnetenkammer weitergeleitet, welche sich damit zum zweiten Male damit befassen wird; aus diesem Grunde sind keine Abänderungen mehr zu erwarten“, so die SVP Senatoren Berger und Zeller abschließend.
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