Das Konsensprinzip
Am Samstag fand an der EURAC die dritte Sitzung des Konvents der 33 statt. Es ging unter anderem um das Konsensprinzip.
Nach einführenden Worten durch den Präsidenten des Präsidiums des Konvents der 33 Christian Tschurtschenthaler und den Hinweis auf die vorliegenden Ergebnisse der Konventsgespräche für Südtiroler Vereine, erklären die Mitglieder des Präsidiums wie das Konsensprinzip für die Arbeiten des Konvents der 33 zu interpretieren ist.
Das Präsidium des Konvents der 33 holte hinsichtlich der in der letzten Sitzung kontrovers diskutierten Positionen auch die Meinung des Präsidiums des Südtiroler Landtages als Garant des Südtirol-Konvents ein.
Vizepräsidentin Laura Polonioli betonte erneut, dass das Konsensprinzip laut Landesgesetz Nr.3/2015 den Arbeitsrahmen im Konvent der 33 darstellt.
Demnach sind keine parlamentarischen Abstimmungen vorgesehen, sondern die Erarbeitung von Vorschlägen, die idealerweise von allen Mitgliedern des Konvents der 33 getragen werden sollten. Sobald gewisse Vorschläge nicht von allen mitgetragen werden können, werden mehrere Vorschläge dem Südtiroler Landtag unterbreitet.
Die Vorschläge von Seiten des Konvents der 33 werden nicht gewichtet und alle werden als Bündel dem Südtiroler Landtag vorgelegt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher blieb der Sitzung aufgrund eines dringlichen Termins entschuldigt fern und wird an einer der nächsten Sitzungen teilnehmen.
Um die Schranken und den Rahmen zur Überarbeitung des Autonomiestatuts Trentino-Südtirols in Zusammenspiel mit der Zielsetzung des Autonomiekonvents besser zu verstehen, referierten die Rechtsexpertinnen Esther Happacher und Renate von Guggenberg, die auch Mitglieder des Konvents der 33 sind, zu den Rechtsquellen und Inhalten des Autonomiestatuts.
Eingegangen sind sie auf die Rechtsquellen völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und europäischer Art, auf die Struktur, den Aufbau und die Umsetzung der im Autonomiestatut enthaltenen Bestimmungen, auf den Stand und die Weitenentwicklung der Kompetenzen im Gesetzgebungs- und Verwaltungsbereich der Autonomen Provinz Bozen und auf die Entwicklung der Südtiroler Autonomie aus Sicht der italienischen Rechtsprechung und der Verfassungsreformen.
Hervorgehoben wurden dabei unter anderem die Organe Südtirols im Zusammenspiel mit der staatlichen Kontrollfunktion und die für Südtirol geltenden Bestimmungen im Bereich des Minderheitenschutzes (z.B. Ansässigkeitsklausel, Vertretung von Ladiners, Schulwesen), auch in Abweichung mit den in anderen Regionen und auf gesamtstaatlicher Ebene geltenden Bestimmungen.
Die Darlegungen der Rechtsexpertinnen können im Wortprotokoll, das in den nächsten Tagen auf der Webseite www.konvent.bz.it veröffentlicht wird, nachgelesen werden.
Ein weiterer Punkt der Sitzung des Konvents der 33 war die Diskussion zur Arbeitsweise des Konvents der 33 in Themenblöcken. Man diskutierte, inwiefern man sowohl in Arbeitsgruppen als auch im Plenum über die nächsten Monate hinweg inhaltlich arbeiten soll. Die Mitglieder einigen sich darauf, die inhaltlichen Arbeiten mit dem Themenblock „Ausbau der Autonomie“ am 10. Juni zu beginnen.
Das Präsidium wird in Vorbereitung auf die Sitzung mit Hilfe der Rechtsexperten im Konvent der 33 das Makrothema „Ausbau der Autonomie“ in Abgleichung mit dem geltenden Autonomiestatut und den Ergebnissen der Open-Space-Veranstaltungen und der Konventsgespräche für Südtiroler Vereine näher definieren. Zusätzlich können die Mitglieder des Konvents der 33 Vorschläge einbringen. Der kontinuierliche Austausch mit dem Forum der 100 soll angestrebt werden und man wartet mit großem Interesse auf die Ergebnisse der Sitzung des Forums der 100 am 18. Juni ab 9 Uhr 30.
Das Wortprotokoll der Sitzung des Konvents der 33 vom 28. Mai und der aufgezeichnete Livestream ist in den nächsten Tagen auf der Webseite www.konvent.bz.it einsehbar. Die nächste Sitzung des Konvents der 33 findet am Freitag, 10. Juni ab 18 Uhr an der EURAC statt.
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