Die Verschiebung
Die Stiftung Sparkasse wird auf der Aktionärsversammlung am Dienstag beantragen, die Abstimmung über eine Haftungsklage gegen die frühere Bankenspitze zu verschieben.
Die über 26.000 Aktionäre der Südtiroler Sparkasse können am 31. Mai doch nicht darüber entscheiden, ob gegen die frühere Bankenspitze aufgrund der Rekordverluste der letzten Jahre eine Haftungsklage eingereicht wird. Der Grund liegt beim Mehrheitsaktionär der Sparkasse, der Stiftung Sparkasse.
Diese schreibt in einer Pressemitteilung:
„Die Stiftung Südtiroler Sparkasse, deren Organe erst vor 14 Tagen bestellt worden sind, muss sich mit einem neuen Satzungsvorschlag und einer möglichen Haftungsklage gegen die Mitglieder der vorhergehenden Führungsspitze der Bank befassen.
Um die Sachlage angemessen analysieren und verantwortungsvoll bewerten zu können, wird die Stiftung in der Gesellschafterversammlung vom 31. Mai den Antrag stellen, nicht über die Tagesordnung abzustimmen und demzufolge eine neue Gesellschafterversammlung voraussichtlich innerhalb von 30 Tagen einzuberufen.
In diesem Zusammenhang ersucht der neugewählte Stiftungspräsident Prof. Konrad Bergmeister die vielen Kleinaktionäre des Bankhauses um Verständnis und weist gleichzeitig darauf hin, dass es ihm ein großes Anliegen sein wird, uneingeschränkt die Interessen aller Aktionäre zu wahren.“
Die Sparkasse bestätigt die Nachricht und betont: „Die Gesellschafterversammlung am 31. Mai wird zwar abgehalten, über die in der Tagesordnung vorgesehenen Punkte wird jedoch nicht abgestimmt.“
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