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Das digitale Testament

Wie kann man ein digitales Testament verfassen? Die Tipps der Verbraucherzentrale Südtirol.

Immer mehr Menschen führen auch ein Leben im Netz. Die diesbezüglichen Daten bleiben auch nach dem Tod erhalten. Zwar regelt das Erbrecht, dass die Erben in Verträge eintreten und Forderungen erfüllen müssen.

Die Erben müssen sich dann die Fragen stellen, ob es noch laufende Onlineverträge gibt, ob der/die Verstorbene ein besonderes Andenken wünscht und was mit den gespeicherten Daten geschehen soll.

Es ist daher sehr hilfreich, wenn ein digitales Testament oder eine Vorsorgevollmacht vorliegt womit der digitale Besitz geregelt wird: die Daten auf den Servern, die Profile, Passwörter und Accounts von digitalen Diensten, die Daten auf Personal Computern, Laptops, Tablets, Handys usw.

Oft bleibt unklar wie man überhaupt an die vielen Daten gelangt. Für das Vorgehen in einem solchen Fall gibt es keine einheitlichen Regelungen, so dass Online-Shops, soziale Netzwerke oder E-Mail-Provider in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils unterschiedliche Bestimmungen im Falle des Versterbens eines Kunden bzw. Mitglieds vorsehen.

Manche Anbieter geben die Nutzerdaten nur gegen Vorlage eines Erbscheins heraus, manche wiederum verlangen nur die Sterbeurkunde.

Es ist auch nicht in jedem Fall im Interesse des Erblassers, dass die Erben Zugang beispielsweise zu den gesamten persönlichen E-Mails oder Einträgen in sozialen Netzwerken haben.

Fazit
Beim digitalen Erbe gibt es großen Handlungsbedarf, sowohl bei den digitalen Dienstleistern als auch beim Gesetzgeber. „Doch noch wichtiger ist es, dass jede/r Einzelne sich rechtzeitig um das Thema kümmert“ meint der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus.

In vielen Punkten ist die Rechtslage umstritten. Das führt zu Rechtsunsicherheit. Ein schneller und unkomplizierter Zugriff auf den digitalen Nachlass ist wichtig, damit Erben sich um online-Vertragsbeziehungen kümmern können. Die Seitenbetreiber sind gefordert, transparente und verbraucherfreundliche Lösungen zu finden und in ihren Internetauftritten gut auffindbare Informationen zu geben.

Tipps für Verbraucher
Allen Internet-Nutzern rät die Verbraucherzentrale dringend, sich um ihr digitales Erbe zu kümmern. Ein erster Schritt ist es, alle Benutzerkonten mit Benutzernamen und Passwörtern aufzulisten, diese in einem verschlossenen Umschlag an einem sicheren Ort zu hinterlegen und regelmäßig zu aktualisieren.

Es ist wichtig, schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Providern kümmert. Zudem sollte schriftlich festgehalten werden, was mit den eigenen Daten passieren soll.

Hier die wichtigsten Tipps:
• Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um Ihren digitalen Nachlass.
• Fertigen Sie eine Übersicht aller Nutzer-Accounts mit Benutzernamen und Passworten an. Auch ein Passwortmanager eignet sich. Das Masterpasswort könnte dem digitalen Nachlassverwalter anvertraut werden. Die Übersicht ist bei neuen Zugangsdaten zu erneuern.
• Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest kennwortgeschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren, beispielsweise mit dem Testament oder an einem anderen Ort, der sicher ist aber nach dem Tod gefunden wird.
• Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Stellen Sie für diese Person eine Vollmacht aus, in der Sie festlegen, dass diese Person sich vollumfänglich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll.
• Regeln Sie in dieser Vollmacht genau, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll. Welche Daten sollen gelöscht werden, was soll beispielsweise mit Fotos passieren, wie ist mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umzugehen? Und welche Daten an welche Erben oder Angehörige weiter gegeben werden.
• Legen Sie ebenfalls fest, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten passieren soll.
• Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst werden. Vergessen sie nicht, die Vollmacht mit einem Datum zu versehen und zu unterschreiben.
• Übergeben Sie Ihrer Vertrauensperson die Vollmacht und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben.
• Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, wo Sie zum Beispiel den USB-Stick deponiert haben.
• Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten. Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Liste, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben.
• Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Nachlassverwaltung anbieten. Die Sicherheit solcher Unternehmen lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Wenn Sie einen kommerziellen Nachlassverwalter beauftragen wollen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten.
• Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passworte an. Auch Ihre Endgeräte (Computer, Smartphone, Tablet) sollten nicht an kommerzielle Unternehmen übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen ggf. zu viele persönliche Daten an Unbefugte;
• auf der Website justdelete.me finden Sie Information (auf Englisch) über das Löschen der gängigsten Accounts.

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