Digitales Land
Alle Rechtsanwälte und öffentlichen Körperschaften können künftig Grundbuchsanträge auch telematisch übermitteln.
Sämtliche Rechtsanwälte Italiens und alle öffentlichen Körperschaften dürfen ab 10. Juni ihre Grundbuchsanträge auch telematisch übermitteln, einschließlich der gesamten Dokumentation. Die Neuregelung gilt für alle von den Grundbuchsämtern des Landes geführten Katastralgemeinden.
Das hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Christian Tommasini beschlossen, nachdem zuvor die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen worden waren.
Somit steht ab 17 Uhr des 10. Juni 2016 allen Anwälten und öffentlichen Körperschaften die Möglichkeit offen, anstelle von Papier und Post den digitalen Weg zu wählen und Grundbuchanträge telematisch zu übermitteln. Für den zuständigen Landesrat handelt es sich um einen weiteren wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe, der zudem organisatorische Verbesserungsmöglichkeiten eröffne.
Bereits vor über einem Jahr hatte das Land mit der versuchsweisen Einführung der telematischen Aktenübermittlung begonnen. Zunächst konnten zwar alle Arten von Akten telematisch übermittelt werden, zum Dienst hatten aber nur einige Notariatskanzleien und die von den Grundbuchsämtern von Meran und Schlanders geführten Katastralgemeinden Zugang.
Nachdem diese erste Versuchsphase erfolgreich verlaufen war, wurde die Telematisierung mit 21. Oktober 2015 auf alle Notare und auf alle Katastralgemeinden ausgedehnt.
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