Das Hammer-Urteil
Die Pestizid-Abstimmung in Mals war laut einem Urteil des Bozner Landesgerichtes rechtswidrig. Die Hintergründe.
Die Genugtuung beim Südtiroler Bauernbund (SBB) ist groß:
„Das Urteil zeigt, dass der Weg der Volksabstimmung, die die Gemeinde Mals trotz zahlreicher Bedenken gegangen ist, der falsche war.“
Das Landesgericht Bozen hat am Dienstag das Urteil in Bezug auf die Zulässigkeit der Volksabstimmung in Mals veröffentlicht. Darin stellt das Landesgericht unmissverständlich klar, dass die vorgelegte Fragestellung unzulässig und die
Volksabstimmung damit ungültig war.
Bereits im Vorfeld der Volksabstimmung hatten die Staatsadvokatur, das Ministerratspräsidium in Rom, das Regierungskommissariat in Bozen sowie namhafte Rechtsexperten betont, dass die Volksabstimmung nicht zulässig sei.
Auch der Südtiroler Bauernbund hatte wiederholt seine Bedenken geäußert.
Nun hat das Landesgericht Bozen die Klage von 140 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mals behandelt und den Klägern Recht gegeben. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass das „Promotorenkomitee für eine pestizidfreie Gemeinde Mals“ keinen Rechtsanspruch auf Abhaltung der Volksabstimmung hatte. Die vom Promotorenkomitee vorgelegte Fragestellung zur Volksabstimmung sei unzulässig gewesen.
Und nicht zuletzt hat das Landesgericht Bozen den Beschluss der Kommission für Abstimmungen der Gemeinde Mals und die darauf folgenden Maßnahmen der Volksabstimmung bis hin zur Kundmachung des Bürgermeisters der Gemeinde über den Ausgang der Volksabstimmung allesamt für ungültig und rechtsunwirksam erklärt.
Nun seien, besonders aber die Gemeinde Mals, gefordert, wieder „zusammenzufinden“, das Gespräch zu suchen und die Gräben wieder zuzuschütten, statt neue aufzureißen, so der Bauernbund.
Beim Pestizid-Referendum im September 2014 hatten 75 Prozent für eine giftfreie Zukunft gestimmt. Das Referendum, das erste seiner Art, hatte europaweit für Aufsehen gesorgt.
Das Urteil betrifft allerdings nicht die im März dieses Jahres von der Gemeinde Mals erlassene Pestizid-Verordnung.
Laut dem Anwalt der Kläger, Arthur Frei, habe das Landesgericht festgestellt, dass die Gemeinde in Sachen Pflanzenschutzmittel-Einsatz nicht zuständig sei. Dafür seien EU, Staat und Land zuständig.
Frei kündigte auch an, dass er im Auftrag seiner Mandanten die Verordnung der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht anfechten werde. Und es wird wohl zu einem Rattenschwanz an Prozessen kommen. So könnten die betroffenen Malser Bauern, die sich an die Verordnung gehalten haben, die Gemeinde auf Schadenersatz klagen.
Und da das Referendum mit öffentlichen Geldern bezahlt wurde, könnte der Rechnungshof – nun wo festgestellt wurde, dass das Referendum nicht rechtens war – die Gemeinde Mals in die Pflicht nehmen.
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