4 Unfälle am Tag
Im Jahr 2105 starben in Südtirol 37 Menschen bei Verkehrsunfällen. Und es wurden über 600 Führerscheine wegen Trunkenheit entzogen.
Im Jahr 2015 geschahen in Südtirol 1.648 Verkehrsunfälle mit Verletzten oder Toten, also durchschnittlich 4,5 Unfälle am Tag. Die Zahl der getöteten Personen beträgt 37, jene der Verletzten 2.086.
Auf den Straßen im Ortsbereich ereigneten sich im Jahr 2015 838 Unfälle (50,8% aller Unfälle). Dabei wurden 957 Personen verletzt (45,9%) und 4 Personen getötet (10,8%), so das Astat.
Die geringere Unfallschwere (Sterberisiko von 0,5%) auf den Straßen im Ortsbereich könnte insbesondere auf die niedrigere Fahrgeschwindigkeit von 30-50 km/h zurückzuführen sein.
Auf den Landes- und Staatsstraßen geschahen 659 Unfälle (40,0% aller Unfälle) mit 921 Verletzten (44,2%) und 25 Toten (67,6% aller Toten). Das Sterberisiko ist auf den Landesstraßen (3,7%) und auf den Staatsstraßen (3,8%) wesentlich höher als im Ortsbereich.
Zahlenmäßig weniger Unfälle wurden auf den Gemeindestraßen außerhalb der Ortschaften (75) und auf der Autobahn (70) registriert; dies auch deshalb, weil das diesbezügliche Straßennetz wesentlich kleiner ist. Die Zahl der Verletzten lag hier bei 97 (Gemeindestraßen) und 105 (Autobahn). 4 Tote gab es auf diesen Gemeindestraßen und ebenfalls 4 auf der Autobahn.
Das durchschnittliche Sterberisiko auf den Südtiroler Straßen beträgt 2,2 Tote je 100 Unfälle und ist gegen- über dem Vorjahr fast gleich geblieben.
Im Jahr 2015 wurden bei Verkehrsunfällen 246 Fußgänger in Mitleidenschaft gezogen, 241 wurden verletzt und 5 getötet. 36,6% der verunglückten Fußgänger sind Senioren mit 65 oder mehr Jahren und 15,0% Jugendliche unter 18.
513 der Verunglückten waren auf einem Motorrad oder Moped unterwegs; unter diesen gab es 22 Tote. 891 dagegen waren in einem Pkw unterwegs (davon 7 Tote).
Im Jahr 2015 wurden 601 Führerscheine wegen Trunkenheit am Steuer eingezogen. 2008 gab es noch 1.160 eingezogene Führerscheine wegen Trunkenheit.
Im Jahr 2008 wurden die Art. 186 und 187 verschärft und sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeuges bei einigen Vergehen vorgesehen. Weiters schreibt das Gesetz vom 29. Juli 2010, Nr. 120 „Bestimmungen im Bereich Sicherheit auf den Straßen“, einen Blutalkoholgehalt von 0,0 g/l für einige Kategorien von Fahrzeuglenkern vor (junge Fahrer unter 21 Jahren bzw. in den ersten drei Jahren nach Erhalt des Führerscheins, Fahrer, die berufsmäßig Personen oder Güter befördern, Lenker von Lastfahrzeugen mit einer Maximallast von über 3,5 Tonnen). Auch 2015 wurde wieder ein Rückgang bei den eingezogenen Führer- scheinen um 5,8% gegenüber dem Vorjahr registriert.
Der durchschnittliche im Rahmen von Polizeikontrollen festgestellte Alkoholspiegel bei Fahrern, denen der Führerschein entzogen wurde, liegt im Jahr 2015 bei 1,5 Promille.
Von allen eingezogenen Führerscheinen wurden 543 (90,3%) Männern abgenommen und nur 58 (9,7%) Frauen.
Im Jahr 2015 wurden auch, fast ausschließlich bei Männern, 29 Führerscheine wegen Fahrens unter Einfluss von Drogen eingezogen (gemäß Art. 187 der Straßenverkehrsordnung). Es wurden hierbei hauptsächlich Cannabinoide nachgewiesen.
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